Piwik Webtracking Image

Transparentere Flughafenkosten

30.01.2012
2023-08-30T12:17:24.7200Z
1 Min

VERKEHR UND BAU

Das Luftverkehrsgesetz wird geändert. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/8098, 17/8482) stimmte der Bundestag am Donnerstag zu. Damit wird vor allem die Richtlinie 2009/2012/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über Flughafenentgelte umgesetzt.

Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten auf gemeinsame Regeln zur Festlegung von Flughafenentgelten für Flughäfen mit jährlich mehr als fünf Millionen Fluggastbewegungen. Flughafenentgelte werden erhoben für die Nutzung der Einrichtungen und Dienstleistungen, die ausschließlich von Flughafenbetreibern bereitgestellt werden und mit Landung, Start, Beleuchtung und Abstellen von Flugfahrzeugen sowie mit der Abfertigung von Fluggästen und Fracht in Zusammenhang stehen. Mit der Richtlinie wird sichergestellt, dass diese Flughafenentgelte in transparenter und nicht diskriminierender Weise erhoben werden. Deshalb sollen regelmäßige Konsultationen zwischen Flughafenunternehmen und Flughafennutzer eingerichtet werden.

Mit dem Gesetz werden zugleich die Verbraucherschutzbestimmungen aus der Verordnung (EG) Nummer 1008/2008 und des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft umgesetzt. Dabei geht es vor allem darum, allen Kunden transparente Preise und in gleicher Weise Zugang zu den angebotenen Flugpreisen zu gewähren. Zudem werden unbemannte Luftfahrzeugsysteme (Drohnen) als eine neue Kategorie von Luftfahrzeugen eingeführt. Weiter wird klargestellt, dass Flüge zum Absetzen von Fallschirmspringern genauso wie Flugsportgeräte generell von der Betriebsgenehmigung nach Paragraf 20 Absatz 1 befreit sind. Dies gilt auch, wenn Flüge dieser Art gewerblich oder im Rahmen einer Vereinstätigkeit durchgeführt werden.