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Immer tiefer, immer breiter

EUROPÄISCHE UNION In den 20 Jahren seit Maastricht hat die wachsende EU einen weiten Reformweg zurückgelegt

20.02.2012
2023-08-30T12:17:25.7200Z
4 Min

Es sind nicht immer die großen Kapitalen des Kontinents, die für die Einschnitte und Weichenstellungen der jüngsten europäischen Geschichte stehen. Gewiss, es gab den "Warschauer Pakt" und 1968 den "Prager Frühling", 1975 die KSZE-Schlussakte von Helsinki und 1989 den Fall der Berliner Mauer. Es gibt aber auch das kleine luxemburgische Winzerdorf Schengen, bei dem auf einem Moselschiff 1985 der Vertrag unterzeichnet wurde, der "Schengen" zum Synonym für ein Europa ohne Schlagbäume machte, oder Maastricht, die alte Provinzhauptstadt im Süden der Niederlande, mit der man assoziativ den Euro (siehe Beitrag unten) und die Europäische Union verbindet, die dort vor 20 Jahren aus der Taufe gehoben wurde.

Teilung überwunden

Als der Vertrag von Maastricht oder, wie er offiziell hieß, "Vertrag über die Europäische Union" am 7. Februar 1992 unterzeichnet wurde, waren daran zwölf Staaten mit mehr als 370 Millionen Einwohnern beteiligt. Heute gehören der EU eine halbe Milliarde Menschen in 27 Ländern an, und bei allen Problemen und Unzulänglichkeiten gilt doch, dass in ihr die Überwindung der Teilung Europas Wirklichkeit geworden ist.

Auf Erweiterungen folgten Vertiefungen, die die EU fit machen sollten für die nächste Erweiterung, und wer sich die Geschichte von 20 Jahren Europäischer Union betrachtet, mag bisweilen zu dem Schluss kommen, dass ihr Integrationsprinzip der Rushhour-Regel des "Stop and go" folgt. Für das "Stop" sorgte gern der Souverän, sprich: der Wähler, der sich in so manchem Referendum den Vorstellungen der Regierenden verweigerte und so Korrekturen erzwang.

Neuer Name

Das galt schon für den Maastricht-Vertrag selbst, der erst am 1. November 1993 in Kraft trat - auch, weil die Dänen ihm in einer ersten Volksbefragung ihre Zustimmung versagten. Erst nachdem ihnen zugestanden wurde, selbst zu entscheiden, ob und wann sie sich der Währungsunion anschließen wollen, gaben sie in einem zweiten Referendum ihr Placet - um sich später gegen die Euro-Einführung zu entscheiden.

Der "Vertrag über die Europäische Union" bescherte ihr nicht nur den neuen Namen und legte Vorschriften für die angestrebte Gemeinschaftswährung fest. Geschaffen wurde auch der Einstieg in eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und in die "Zusammenarbeit der Justiz- und Innenminister". Zudem begründete er eine Unionsbürgerschaft und stärkte die Rechte des Europäischen Parlaments (EP). 1993 wurde auch der Europäische Binnenmarkt mit den "vier Freiheiten" verwirklicht - dem freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital innerhalb der Grenzen der EU. Mit dem "Europäischen Wirtschaftsraum" (EWR) wurden diese vier Freiheiten 1994 auf die damaligen Mitgliedsstaaten der Europäischen Freihandelszone EFTA ausgedehnt - mit Ausnahme der Schweiz, deren Bevölkerung sich in einem Referendum gegen den Beitritt zum EWR aussprach. Heute, nach dem EU-Beitritt der meisten EFTA-Staaten, erstreckt sich das EWR-Abkommen außerhalb des Unionsgebietes noch auf Island, Norwegen und Liechtenstein, während die Schweiz durch bilaterale Abkommen mit Brüssel vergleichbare Regelungen getroffen hat.

Grenzenloser Schengenraum

Noch mehr Freizügigkeit gab es in Europa 1995. Nachdem die Benelux-Länder, Frankreich und die Bundesrepublik schon zehn Jahre zuvor das Schengener Abkommen über den Abbau der Personenkontrollen an ihren Binnengrenzen unterzeichnet hatten, kam es nun zum Wegfall der Grenzkontrollen zwischen diesen Staaten sowie Griechenland, Italien, Portugal und Spanien. 1997 schloss sich auch Österreich dem "grenzenlosen" Schengenraum an, nachdem die Alpenrepublik bereits 1995 der EU zusammen mit Finnland und Schweden beigetreten waren. Deren Nachbarn in Norwegen dagegen votierten in einem Referendum - wie schon 1972 - gegen einen EU-Beitritt.

Dennoch fielen auch dort wie in ganz Skandinavien am 1. Dezember 2000 die Grenzkontrollen weg, also auch im Nicht-EU-Land Island. Zu diesem Zeitpunkt war die Schengen-Zusammenarbeit durch ein Protokoll zum "Vertrag von Amsterdam" bereits in die EU einbezogen worden.

Dieser Vertrag, 1999 in Kraft getreten, bescherte unter anderem dem EP eine erneute Ausweitung seiner Rechte. Schon "Maastricht" hatte ihm das Recht eingeräumt, in einer begrenzten Anzahl von Politikfeldern gleichberechtigt mit dem Rat mitzuentscheiden, in dem die nationalen Regierungen vertreten sind. Nun wurde das "Verfahren der Mitentscheidung" auf fast alle Bereiche ausgedehnt, in denen der Rat mehrheitlich entschied.

Wenige Jahre später folgte der nächste Reformschritt, der "Vertrag von Nizza", der den Amsterdamer Vorgänger 2003 ablöste und die EU-Institutionen auch nach der anstehenden Osterweiterung handlungsfähig erhalten sollte. So konnten nun eine Reihe von Entscheidungen, die zuvor einen einstimmigen Beschluss erforderten, mit Mehrheit gefasst werden. Diesmal verweigerten die Iren in einer Volksabstimmung die Zustimmung, bevor sie die Reform in einem zweiten Referendum passieren ließen.

Zum historischen Tag für Europa wurde der 1. Mai 2004, an dem neben den Mittelmeerinseln Malta und Zypern auch Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn sowie die drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen der EU beitraten, deren Mitgliederzahl damit auf 25 anstieg. Im Jahr 2007 folgten bei der bislang letzten EU-Erweiterung Bulgarien und Rumänien. Beide Länder gehören bislang - wie auch Großbritannien, Irland und Zypern - nicht dem Schengenraum an, der sich im Dezember 2007 um die anderen östlichen EU-Staaten und Malta erweitert hatte und zu dem ein Jahr danach auch das Nicht-EU-Mitglied Schweiz stieß.

Ein über Jahre hinweg betriebenes Großprojekt war die Europäische Verfassung, die neben der Handlungsfähigkeit auch die demokratische Legitimation der EU stärken und zudem die Ende 2000 verkündete EU-Grundrechtecharta umfassen sollte. Gleichwohl scheiterte sie 2005 bei Volksentscheiden in Frankreich und den Niederlanden.

Neue Grundlage

Erst zwei Jahre später wurde wieder Anlauf für einen Reformvertrag genommen, der als "Vertrag von Lissabon" wesentliche Punkte der Verfassung aufgriff und nunmehr von den Iren per Referendum abgelehnt wurde. Nachdem sie im zweiten Anlauf doch zustimmten, trat der Vertrag 2009 in Kraft. Er machte unter anderem das EP zum gleichberechtigten Gesetzgeber neben dem Ministerrat und räumte den nationalen Parlamenten mehr Mitspracherechte in der EU-Gesetzgebung ein; mit ihm erlangte auch die Grundrechtecharta Rechtsverbindlichkeit.

Mit "Lissabon" wurde die EU wieder einmal auf eine neue Grundlage gestellt. So mühselig manchem der Prozess ihrer Vertiefung erscheinen mag, so beeindruckend ist doch letztlich die bisherige Wegstrecke. Und so sicher die nächsten EU-Beitritte kommen, so sicher wird sich die Union auch künftig reformieren.