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Ein kompliziertes Räderwerk

GESETZGEBUNG In der Europäischen Union gibt es unterschiedliche Kompetenzen und Kontrollmechanismen

20.02.2012
2023-08-30T12:17:26.7200Z
2 Min

Die Europäische Union ist ein komplexes Gebilde. Manche Politikbereiche sind vergemeinschaftet, ihre Kontrolle ist also auf die europäische Ebene verlagert. Andere Bereiche sind zwischenstaatlich geregelt, werden also in erster Linie zwischen den Regierungen der EU-Staaten ausgehandelt.

Zu den vergemeinschafteten Bereichen gehört zum Beispiel die europäische Agrarpolitik oder die Justizpolitik. In diesen Bereichen hat die EU-Kommission, die zur Zeit vom portugiesischen Konservativen José Manuel Barroso geleitet wird, die Rolle einer "europäischen Regierung" inne. Sie allein kann Vorschläge für Gesetze unterbreiten. Ihren Vorschlägen muss in den meisten Fällen das EU-Parlament zustimmen, dessen 752 Abgeordnete alle fünf Jahre in den Mitgliedsstaaten direkt von den Bürgern gewählt werden.

Gemeinsamer Gesetzentwurf

Vorsitzender des EU-Parlamentes ist momentan der deutsche Sozialdemokrat Martin Schulz. Den Gesetzen muss auch der EU-Ministerrat zustimmen, wo sich die Fachminister aus den Mitgliedsstaaten - beispielsweise die Agrarminister oder die Justizminister - versammeln. Wenn sich EU-Parlament und EU-Ministerrat nicht auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf einigen können, wird ein Vermittlungsausschuss angerufen, der versucht, eine Einigung herbeizuführen. Der Mitspracherechte des europäischen Parlaments wurden seit dem Beginn der europäischen Integration immer weiter ausgedehnt. Seit dem Lissabon-Vertrag, der 2010 in Kraft trat, kann es indirekt - über die Kommission - sogar Gesetze initiieren. Doch es darf nicht überall mitreden. So liegt die EU-Außenpolitik weiterhin überwiegend in der Hand der nationalen Außenminister und der EU-Außenbeauftragten Catherine Ashton. Allerdings kann das Parlament Verträge mit Drittstaaten zurückweisen. Seit dem Lissabon-Vertrag haben auch die nationalen Parlamente in den Mitgliedsstaaten mehr Mitspracherechte.

Wenn die Hälfte der Parlamente in den 27 EU-Mitgliedsstaaten findet, dass die EU-Kommission ihre Kompetenzen überschreitet, können EU-Ministerrat und EU-Parlament denVorschlag in einem vereinfachten Verfahren zurückweisen. Bislang ist das allerdings noch nicht vorgekommen. Doch es gibt auch Politikbereiche, bei denen EU-Kommission und -Parlament gar keine Mitspracherechte haben. Dazu gehört zum Beispiel die Währungspolitik, die seit Beginn der Eurokrise eine überwältigende Rolle spielt. Dieser Bereich ist zwischenstaatlich geregelt; deshalb konnten die europäischen Staats- und Regierungschefs den ständigen Euro-Rettungsschirm auch ohne Zustimmung des Europa-Parlaments beschließen.