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Weiter Streit um MdB-Beobachtung

12.03.2012
2023-08-30T12:17:27.7200Z
2 Min

BUNDESTAG

Auf klare Ablehnung bei der schwarz-gelben Koalition stößt ein Grünen-Vorstoß für eine Verfahrensregelung zur Beobachtung von Abgeordneten durch Nachrichtendienste. In einem Antrag (17/8797), der am Donnerstag an die Ausschüsse überwiesen wurde, schreibt die Grünen-Fraktion, dass der verfassungsrechtliche Status von Bundestagsabgeordneten gebiete, dass diese "im Grundsatz vor geheimdienstlicher Informationssammlung und Überwachung geschützt sein müssen". Nur in ganz besonderen Fällen könnten Ausnahmen davon zugelassen werden. Dies erfordere zuvor eine konstitutive Zustimmung des Bundestages. Der Grünen-Parlamentarier Volker Beck gab zu Protokoll, als genehmigendes Gremium kämen das Parlamentspräsidium oder die Obleute des Immunitätsausschusses infrage.

Der CDU-Abgeordnete Bernhard Kaster hielt dem entgegen, dass zahlreiche Anhaltspunkte für linksextremistische Bestrebungen in der Partei Die Linke vorlägen. Diese werde seit langem vom Verfassungsschutz beobachtet. Es sei bekannt, dass zu den Beobachteten auch Linke-Abgeordnete gehören. Zudem sei es juristisch eindeutig geklärt, dass eine "offene Beobachtung" von Abgeordneten rechtens sei. Der FDP-Parlamentarier Hartfrid Wolff wandte sich gegen "die Behauptung der Grünen, mit der Freiheit des Abgeordnetenmandats vertrage sich im Grundsatz eine geheimdienstliche Beobachtung nicht". Die SPD-Abgeordnete Sonja Steffen unterstrich, es mache einen Unterschied, "ob nur eine Beobachtung anhand öffentlich zugänglicher Quellen oder eine Überwachung mit geheimdienstlichen Mitteln" stattfinde.

Für die Linksfraktion nannte ihre Abgeordnete Dagmar Enkelmann es einen "ungeheuerlichen Vorgang, dass mindestens 27 Mitglieder ihrer Fraktion überwacht würden. Enkelmann fügte hinzu, Die Linke sei für die Abschaffung von Geheimdiensten und "grundsätzlich gegen die Überwachung von Abgeordneten, mit welchen Mitteln auch immer".