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Vorstöße zur Verwahrung von Tätern

12.03.2012
2023-08-30T12:17:27.7200Z
1 Min

SICHERUNGSVERWAHRUNG

Die SPD-Fraktion will die Neuregelung der Sicherungsverwahrung auf schwerste Gewalt- und Sexualtaten beschränken. Über einen entsprechenden SPD-Antrag (17/8760) sowie einen Antrag der Linksfraktion (17/7843) debattierte der Bundestag erstmals am vergangenen Donnerstag. Die Linksfraktion fordert, wie ihre Abgeordnete Halina Wawzyniak betonte, "die Einsetzung einer Expertenkommission" zu der geplanten Neuregelung. Die Sicherungsverwahrung sei "grundsätzlich verfassungswidrig".

Der SPD-Abgeordnete Burkhard Lischka sah in der Sicherungsverwahrung das wahrscheinlich "wichtigste rechtspolitische Vorhaben in dieser Legislaturperiode", weil es "um den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger vor gefährlichsten Gewalt- und Sexualstraftätern" gehe. Der CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling plädierte dafür, auf Grundlage eines bereits vorhandenen Gesetzentwurfs der Bundesregierung zu beraten, wie die "künftige Sicherungsverwahrung ausgestaltet sein soll".

Die in dem SPD-Antrag vorgesehene "nachträgliche Therapieunterbringung" stieß bei dem FDP-Abgeordneten Christian Ahrendt und dem Grünen-Parlamentarier Jerzy Montag auf Kritik. Ahrendt forderte, hierbei die Länder in die Pflicht zu nehmen, denn sie "haben eigene Gesetze und eine eigene Zuständigkeit für den Umgang mit psychisch Kranken". Montag ergänzte, dass der Bundestag bereits "das Recht der Sicherungsverwahrung zum 1. Januar 2011 grundlegend reformiert" habe "und zwar so, dass es keine nachträgliche Sicherungsverwahrung und keine nachträgliche Therapieunterbringung vorsieht". Die Anträge wurden an die Ausschüsse überwiesen.