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Lammert gegen Rederecht-Vorstoß

02.04.2012
2023-08-30T12:17:29.7200Z
1 Min

GESCHÄFTSORDNUNG

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) wendet sich gegen einen Vorstoß des Geschäftsordnungsausschusses zum Rederecht für Abgeordnete mit von der Fraktionslinie abweichender Meinung. Nach einem Beschluss des Ausschusses soll der Parlamentspräsident künftig nur noch "im Benehmen mit den Fraktionen weiteren Rednern (…) das Wort für in der Regel drei Minuten erteilen" können. Lammert betonte dazu in der vergangenen Woche, er halte die geplanten "Ergänzungen und Änderungen der Geschäftsordnung weder für notwendig noch für angemessen". Sie änderten "weder die Rechtsstellung der Abgeordneten noch die Verpflichtung des jeweiligen Parlamentspräsidenten, den im Grundgesetz dargelegten Rechten der Abgeordneten - notfalls auch unabhängig von den jeweiligen Fraktionen - Geltung zu verschaffen."

Hintergrund für den Ausschuss-Beschluss ist die Entscheidung Lammerts, in zwei Debatten zur Euro-Stabilisierung "Koalitionsabweichlern" Rederecht einzuräumen. Er hatte im ersten Fall im Herbst 2011 vor Beginn der Debatte erklärt, "dass über diese gerade vereinbarte Redezeit hinaus einzelne Kolleginnen und Kollegen, die deutlich machen wollen, warum sie für sich am Ende zu einer anderen Abwägung gekommen sind, als es die überwiegende Auffassung der jeweiligen Fraktion ist, das während dieser Debatte tun können. Damit folgen wir sowohl unserem Selbstverständnis wie den Regelungen, die wir in unserer Geschäftsordnung dafür vorgesehen haben." Die Entscheidung war in Fraktionsführungen auf Kritik gestoßen.