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Kurz notiert

Nationales Waffenregister wird eingerichtet

Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen aller anderen Fraktionen den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters (17/8987) in modifizierter Fassung (17/9217) verabschiedet. Mit dem Gesetz soll eine Vorschrift der EU-Waffenrichtlinie umgesetzt werden. Danach haben die Mitgliedstaaten dafür zu sorgen, dass ein computergestütztes Waffenregister eingeführt und "stets auf dem aktuellen Stand gehalten wird, in dem jede unter die Richtlinie fallende Waffe registriert ist". Das Waffenregister soll der Vorlage zufolge der Speicherung und Übermittlung von Daten dienen, die erforderlich sind, um "erlaubnispflichtige Schusswaffen sowie waffenrechtliche Erlaubnisse, Ausnahmen, Anordnungen, Sicherstellungen oder Verbote" Personen zuordnen zu können.

Rechtschutz in Wahlsachen soll verbessert werden

Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen haben zwei gemeinsame Gesetzentwürfe "zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen" (17/9391) und zur Änderung des Grundgesetz-Artikels 93 über die Zuständigkeiten des Bundesverfassungsgerichts (17/9392) vorgelegt, über die der Bundestag am Donnerstag erstmals beriet. Danach soll unmittelbar beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen eine Feststellung des Bundeswahlausschusses eingelegt werden können, wenn dieser die Anerkennung einer Vereinigung als Partei zur Wahl ablehnt. Bislang gibt es vor der Wahl keinen Rechtsbehelf gegen die Entscheidung des Bundeswahlausschusses über die Feststellung der Parteieigenschaft. Auch sollen der Bundeswahlausschuss und die Landeswahlausschüsse um je zwei Richter des Bundesverwaltungsgerichts beziehungsweise Oberverwaltungsgerichts ergänzt werden.

Aus Politik und Zeitgeschichte

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