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Mehr Geld für Demenzkranke

REFORM Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar 2013 um 0,1 Prozentpunkte

30.04.2012
2023-08-30T12:17:31.7200Z
2 Min

Demenzkranke und ihre Angehörigen sollen nach dem Willen der Bundesregierung vom kommenden Jahr an mehr und bessere Leistungen erhalten. Eine Übersicht zu den Kernpunkten des Gesetzentwurfs (17/9369) "zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung":

Neue Leistungen

Versicherte ohne Pflegestufe mit "erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz" (sogenannte Pflegestufe 0) erhalten erstmals Anspruch auf ein Pflegegeld in Höhe von monatlich 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro. Mit Letzterem sind die Leistungen ambulanter Dienste von Körperpflege über Verabreichung von Medikamenten bis zur hauswirtschaftlichen Versorgung gemeint.

Demenzkranke mit Pflegestufe I ("erhebliche Pflegebedürftigkeit") sollen ein um 70 Euro auf 305 Euro erhöhtes Pflegegeld oder um 215 Euro auf bis zu 665 Euro erhöhte Pflegesachleistungen bekommen. Für demenziell Erkrankte mit Pflegestufe II ("schwere Pflegebedürftigkeit") ist ein um 85 Euro auf 525 Euro erhöhtes Pflegegeld vorgesehen beziehungsweise um 150 Euro auf 1.250 Euro erhöhte Pflegesachleistungen. Die bisher auf Antrag und nach erfolgter Prüfung gewährten zusätzlichen Betreuungsleistungen in Höhe von 100 beziehungsweise 200 Euro - etwa für die Inanspruchnahme einer Tagespflege - bleiben den Angaben zufolge bestehen.

Die Regierung schlägt vor, dass ambulante Pflegedienste künftig neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Betreuung auch gezielte Betreuungsleistungen für Demenzkranke anbieten. Zu dieser häuslichen Betreuung zählen laut Gesetzentwurf beispielsweise Hilfen zur Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur und eines Tag-/Nacht-Rhythmus, die Begleitung auf Spaziergänge und zu Verwandtenbesuchen und die Begleitung zum Friedhof. Der Entwurf schließt aus, dass durch die Neuregelung der Leistungsbetrag erhöht wird - das heißt, wer heute schon Grundpflege und hauswirtschaftliche Betreuung erhält, muss in diesen beiden Bereichen Abstriche machen, um auch häusliche Betreuung zu bekommen.

Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, pflegenden Angehörigen eine Auszeit zu erleichtern. Das Pflegegeld soll künftig zur Hälfte weitergezahlt werden, wenn eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird. Die Pflegekassen sollen zudem verpflichtet werden, spätestens fünf Wochen nach Eingang über einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit zu entscheiden. Ansonsten müssen sie nach dem Willen der Bundesregierung je Tag der Verzögerung 10 Euro an den Antragsteller zahlen.

Zuschuss zur Pflege-WG

Künftig sollen Wohngemeinschaften (WG) für Pflegebedürftige als Versorgungsalternative zur Pflege zu Hause oder im Heim gefördert werden. Pflegebedürftige, die in einer solchen ambulant betreuten WG leben, erhalten einen Zuschlag von pauschal 200 Euro monatlich. Darüber hinaus ist ein befristetes Programm zur Gründung von Wohngruppen mit einer Förderung von 2.500 Euro pro Person und maximal 10.000 Euro pro Gruppe geplant. Davon sollen laut Gesetzentwurf notwendige Umbauten in der Wohnung bezahlt werden. Insgesamt stehe ein Budget von 30 Millionen Euro zur Verfügung, das bis spätestens Ende 2015 auszuschöpfen ist. Die Regierung erwartet, dass damit 3.000 neue WG gefördert werden können.

Beitragssatz steigt

Finanziert werden sollen die Leistungsverbesserungen mit höheren Beiträgen. Vom 1. Januar 2013 soll der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung um 0,1 Prozentpunkte auf 2,05 Prozent - bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent - steigen. Das soll in den Jahren 2013 bis 2015 Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt rund 3,54 Milliarden Euro einbringen.