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Aus Plenum und Ausschüssen : Rechte des Parlaments gestärkt

30.04.2012
2023-08-30T12:17:31.7200Z
1 Min

HAUSHALT

Die Beteiligungsrechte des Bundestages bei der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) werden gestärkt. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (17/9145, 17/9435) stimmte der Bundestag am Freitag zu.

Entsprechend den verfassungsrechtlichen Vorgaben wird danach die Zuständigkeit des Sondergremiums (Neuner-Gremium) begrenzt werden. Zudem wird klargestellt, dass die Besetzung des Sondergremiums sowohl die Mehrheitsverhältnisse widerspiegelt als auch dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit entspricht.

Die Bundesregierung soll die besondere Vertraulichkeit der Angelegenheit geltend machen können, soweit ein Aufkauf von Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt geplant ist. In diesem Fall sollen die Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages von Mitgliedern des Haushaltsausschusses wahrgenommen werden.

Das Sondergremium hat neun Mitglieder und ebensoviele stellvertretende Mitglieder. Es kann der Annahme der besonderen Vertraulichkeit widersprechen. Im Falle des Widerspruchs soll der Bundestag die bezeichneten Beteiligungsrechte wahrnehmen.

Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie der SPD-Fraktion wird unter anderem der Zustimmungsvorbehalt des Plenums bei der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages betont und klargestellt, dass die Mitglieder des Sondergremiums für ihre Wahl durch den Deutschen Bundestag eine Mehrheit der Stimmen haben müssen.

Klargestellt wurde auch, dass das Verlangen nach einer öffentlichen Anhörung von einem Viertel der Mitglieder des Haushaltsausschusses und von mindestens zwei Fraktionen unterstützt werden muss. Es wird damit gerechnet, dass die Parlamentsbeteiligung beim ESM entsprechend geregelt wird.