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Blickpunkt Subsahara

29.05.2012
2023-08-30T12:17:32.7200Z
1 Min

MENSCHENRECHTE

Die SPD-Fraktion ist mit ihrem Antrag zur Stärkung der Menschenrechte in Subsahara-Afrika gescheitert. Die Vorlage (17/7370) wurde am Donnerstag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Die Linke gegen die Stimmen von SPD und Grüne abgelehnt. Die SPD hatte die Bundesregierung unter anderem dazu aufgefordert, vorrangig die menschenrechtlichen Ziele ihres Afrika-Konzepts zu verfolgen und auch bei der Umsetzung des Zweiten Aktionsplans der EU-Afrika-Strategie einen besonderen Stellenwert auf die menschenrechtlich relevanten Bereiche zu legen. Zudem sollte die Regierung zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele beitragen und die Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit bis 2015 auf 0,7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes erhöhen. Das Afrika der Subsahara müsse "zurück ins Bewusstsein der Öffentlichkeit", begründete Christoph Strässer (SPD) den Vorstoß. Unterstützung bekam er von den Grünen: "Ich finde es gut, dass die SPD die menschenrechtlichen Aspekte des Afrika-Konzepts stärken möchte", betonte Ute Koczy. Nach der Vorlage des Konzeptes habe sich "enttäuschend" wenig getan, meinte sie.

Die Koalitionsfraktionen sahen das anders. Viele SPD-Forderungen seien bereits im Afrika-Konzept der Bundesregierung und in der EU-Afrika-Strategie enthalten, hieß es. Zudem übersehe der Antrag "die Wasserproblematik nahezu gänzlich", kritisierte Frank Heinrich (CDU). Der Antrag werde "den vor uns liegenden Herausforderungen nicht gerecht", meinte Marina Schuster (FDP).

Der Linksfraktion ging der Antrag nicht weit genug. Er verkürze die Menschenrechte auf die bürgerlichen Menschenrechte, bemängelte etwa Annette Groth. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte würden nur unzureichend angesprochen.