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Kein Gesetz für Hinweisgeber

18.06.2012
2023-08-30T12:17:32.7200Z
2 Min

ARBEIT UND SOZIALES I

Wer auf innerbetriebliche Missstände hinweist, beweist Zivilcourage und muss vor Anfeindungen geschützt werden. Darin sind sich die Fraktionen des Bundestags einig. Streit gibt es aber in der Frage, ob es dafür eines eigenen Gesetzes bedarf. Dies wurde in der Plenardebatte am vergangenen Donnerstag deutlich. Die Abgeordneten berieten einen Gesetzentwurf der Grünen (17/9782) zum Schutz sogenannter Whistleblower. Darin werden Änderungen unter anderem des Bürgerlichen Gesetzbuches gefordert, die Hinweisgeber besser als bisher vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen schützen sollen.

Die Grüne-Abgeordnete Ingrid Hönlinger sagte, Hinweisgeber würden Verantwortung für die Demokratie übernehmen. Sie seien "keine Verräter, sondern bewiesen "Mut und Zivilcourage". Beschäftigte sollten das Recht haben, sich zunächst intern um Abhilfe der Missstände zu bemühen, in schweren Fällen aber externe Stellen oder die Öffentlichkeit einschalten zu können. Wenn Menschen gefährdet würden, sei es nicht nur ein Recht, sondern "nachgerade die Pflicht, darauf hinzuweisen".

Auch Sozialdemokraten und Linke wollen ein Whistleblower-Gesetz. Laut Kerstin Tack (SPD) gibt es erheblichen "Regelungsbedarf". Für Die Linke betonte Karin Binder, es sei auch die Auffassung der Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dass Whistleblowing ein "Grundrecht" sei.

Für den CSU-Abgeordneten Ulrich Lange ist es dagegen eine "politische Reflexhandlung", Einzelfallentscheidungen zu Gesetzeslücken hochzustilisieren. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Fall einer Altenpflegerin, die entlassen wurde, nachdem sie Missstände benannt hatte, habe die Kontrollmaßstäbe deutscher Gerichte bestätigt. Der liberale Arbeitsexperte Heinz Golombeck kritisierte, mit dem Gesetzentwurf würden die gegensätzlichen Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern nicht gleichermaßen geschützt.