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Schutz für homosexuelle Flüchtlinge

18.06.2012
2023-08-30T12:17:33.7200Z
2 Min

INNERES

Die Linksfraktion dringt auf einen "wirksamen Schutz für Flüchtlinge, die wegen ihrer sexuellen Identität verfolgt werden". In einem Antrag (17/9193), den der Bundestag am Donnerstag an die Ausschüsse überwies, zeigt sich die Fraktion besorgt, dass Menschen, die wegen einer Verfolgung aufgrund ihrer sexuellen Identität nach Europa fliehen, keinen ausreichenden Schutz erhalten, "weil sie im Asylverfahren auf Vorurteile und sachwidrige juristische Ablehnungsmuster stoßen". Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Trans- und Intersexuelle würden in vielen Staaten massiv in ihrem Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit und sexuelle Selbstbestimmung verletzt. "Dennoch wird ihnen häufig eine Rückkehr oder Abschiebung ins Herkunftsland zugemutet", heißt es in der Vorlage. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, Betroffenen aus Ländern, "in denen die sexuelle Identität (strafrechtlich) kriminalisiert wird", einen Schutzstatus zu verleihen.

Bei der Koalition stieß der Antrag auf Ablehnung. Er gehe "von der Zielsetzung über das gebotene und in der Praxis realisierbare Maß an Schutz" der betreffenden Menschen hinaus, gab der CDU-Abgeordnete Helmut Brandt zu Protokoll. Sein FDP-Kollege Hartfrid Wolff bezeichnete es als inakzeptabel, dass Die Linke "pauschal die Bürger ganzer Länder für in Deutschland asylberechtigt anerkennen" wolle.

Der SPD-Parlamentarier Rüdiger Veit teilte das "Grundanliegen, die Anerkennung der sexuellen oder geschlechtlichen Orientierung als Asyl- und Fluchtgrund". Dazu bedürfe es jedoch keiner gesetzlichen Änderung.

Volker Beck (Grüne) unterstützte die Forderung, dass eine Abschiebung homosexueller Menschen "in Länder, die Homosexualität kriminalisieren, generell unterbunden werden muss". Für Die Linke mahnte Ulla Jelpke, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit dürfe nicht "im Rahmen einer auf Abwehr bedachten Asylrechtsprechung relativiert werden".