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Vorstoß zur Kronzeugenregelung

18.06.2012
2023-08-30T12:17:33.7200Z
1 Min

RECHT

Die Bundesregierung will die Kronzeugen-Regelung per Gesetz (17/9695) einschränken. Nach aktueller Gesetzeslage kann die Regelung derzeit auch zur Anwendung kommen, "wenn zwischen der Tat des ,Kronzeugen' und derjenigen, zu der er Aufklärungs- oder Präventionshilfe leistet, kein Zusammenhang besteht," argumentiert die Regierung in dem Gesetzentwurf, der vergangene Woche in erster Lesung im Bundestag beraten wurde. "In Zukunft soll die Kronzeugenregelung daher nur noch gelten, wenn ein Zusammenhang zwischen begangener und aufgeklärter beziehungsweise verhinderter Tat besteht", gab der Parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium, Max Stadler (FDP), zu Protokoll.

Der SPD-Abgeordnete Burkhard Lischka (SPD) forderte eine Expertenanhörung zum Thema. Dabei wolle seine Fraktion insbesondere den Umgang der Rechtsprechung mit der Kronzeugenregelung beleuchten.

Die beiden anderen Oppositionsfraktionen lehnten eine Kronzeugenregelung generell ab. Der Grünen-Parlamentarier Jerzy Montag betonte, sie ermögliche bloß "einen schmutzigen Handel mit Straftätern". Das sei "eines Rechtsstaats nicht würdig". Denn Reue und Mitleid bräuchten Kronzeugen nicht zeigen. Ähnlich argumentierte für Die Linke Halina Wawzyniak: "Der Gesetzentwurf hält an der Kronzeugenregelung fest, und genau das können wir nicht akzeptieren."

Dagegen argumentierte der CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling, der Entwurf sei ein "ausgewogener Kompromiss"; die Offenbarung von Insiderwissen zur Aufklärung oder der Verhinderung von Straftaten solle "in einem Zusammenhang zu der eigenen Straftat stehen".