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VOR 20 JAHREN ... : "Eine nicht lösbare Aufgabe"

Kaum ein Thema beschäftigte den Bundestag jemals so lange am Stück. Die Neuregelung von Paragraph 218 glich einem Marathon - doch was lange währt, wird endlich gut.

18.06.2012
2024-02-07T10:25:10.3600Z
1 Min

25. Juni 1992: Paragraph 218

Ein Tagesordnungspunkt, mehr als 100 Redebeiträge, 16 Stunden Debatte. Die Diskussion über die Neuregelung des Paragraphen 218, also über die Frage der Schwangerschaftsabbrüche, war eine der Sternstunden des Parlaments. Diskutiert wurde ohne Fraktionsdisziplin. Grundlage waren sieben Anträge, darunter ein Gruppenantrag von Abgeordneten von SPD, FDP, Grünen und CDU. Demnach sollte ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen nicht rechtswidrig sein, sofern sich die Frau mindestens drei Tage vorher hat beraten lassen. SPD, FDP, Grüne und PDS/Linke Liste hatten zudem eigene Anträge eingebracht. Die Unionsfraktion war zersplittert: Aus ihrer Mitte lag ein Mehrheitsentwurf vor, die sogenannte "Gruppe Werner" hatte einen weiteren Entwurf eingebracht. Dieser sah nur die medizinische Indikation als Rechtfertigungsgrund vor, der Mehrheitsentwurf dagegen auch die psycho-soziale. Der Staat dürfe auf die strafrechtliche Missbilligung der Abtreibung nicht verzichten, betonte Herbert Werner (CDU). Es sei "nicht hinnehmbar", dass den Vertretern des interfraktionellen Gruppenantrags vorgeworfen werde, sie "gäben menschliches Leben preis", sagte dagegen Rita Süssmuth (CDU), als Bundestagspräsidentin die prominenteste Unionsfrau, die diesen Entwurf unterstützte. Im Gegenteil: Der Antrag gebe dem Leben "mehr Chancen". Jedoch sei die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs eine im Grunde "nicht lösbare Aufgabe".

Am Ende wurde der Gruppenentwurf mit 357 Ja-Stimmen angenommen. Kurz darauf erklärte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz in Teilen für grundgesetzwidrig.