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"Es wird sich nichts ändern"

DOROTHEE BÄR Die CSU-Abgeordnete sieht trotz Eklats bei der ersten Lesung den Zeitplan zum Betreuungsgeld nicht in Gefahr

18.06.2012
2023-08-30T12:17:33.7200Z
5 Min

Frau Bär, die Debatte zum Betreuungsgeld am Freitag ist zum Eklat geworden. Der Bundestag war nicht beschlussfähig, die Sitzung musste abgebrochen werden. Was bedeutet das für das Gesetz?

Jetzt verschiebt sich die erste Lesung und dadurch auch die zweite und dritte. Am Gesetzentwurf wird sich aber nichts ändern und auch nicht an der parlamentarischen Beratung. Gewonnen hat die Opposition nichts, außer sich lächerlich zu machen. So etwas nennt man einen Pyrrhussieg.

Der Bundestag ist beschlussfähig, wenn die Hälfte aller Abgeordneten da sind. Es waren jedoch rund 100 Abgeordnete weniger da als notwendig. Das heißt: Auch zahlreiche Abgeordnete der Koalition haben gefehlt…

Das ist richtig. Aber es ist natürlich etwas anderes, wenn ich außerhalb des Plenums Termine wahrnehme oder wenn ich, wie die Opposition, ganz bewusst eine Abstimmung herbeiführe und dann vor dem Plenarsaal feixend stehen bleibe und ihn einfach nicht betrete - aus taktischen Gründen. Das ist Arbeitsverweigerung.

Nun gibt es aber in der FDP und ihrer Schwesterpartei CDU große Vorbehalte gegen das Betreuungsgeld. Fühlen Sie sich im Stich gelassen?

Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP haben keine Spielchen gespielt, sondern es waren eben einige schon in anderen Terminen. Und so groß sind die Vorbehalte gar nicht. Ein paar Abweichler gibt es bei fast jeder wichtigen Entscheidung im Bundestag. Und die FDP fühlt sich eben mehr den Arbeitgeberverbänden verbunden...

...die das Betreuungsgeld ablehnen...

...als den Bedürfnissen einer jungen Familie. Die CSU ist aber eine Volkspartei und ist für alle da. Aber im Stich gelassen fühle ich mich nicht. Im Gegenteil: Fraktionschef Rainer Brüderle hat mehrfach die Zusage gemacht, dass die FDP zustimmen wird, und ich bin mir sicher, dass diese Zusage steht.

Sie gehen also davon aus, dass das Betreuungsgeld mit Koalitionsmehrheit verabschiedet werden kann?

Davon gehe ich aus.

Und im Bundesrat? Dort hat die Koalition keine Mehrheit und die Frage, ob das Gesetz zustimmungspflichtig ist, scheint noch nicht geklärt...

Ich bin mir zu 100 Prozent sicher, dass das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist. Deshalb stellt sich für mich die Frage nicht.

Die Koalition hatte sich beeilt, das Betreuungsgeld noch vor der Sommerpause zu verabschieden. Was bedeutet es, dass das nun nicht mehr gelingt?

Dass die Journalisten ein tolles Sommerlochthema haben. Ansonsten bedeutet es gar nichts. Wir sind immer noch im Zeitplan, wenn es zum 1. Januar in Kraft treten soll. Davon abgesehen finde ich es nicht überhastet, wenn über ein Vorhaben fünf Jahre lang diskutiert wird. Irgendwann ist es dann auch einmal gut.

Erlebt Deutschland mit der Diskussion über das Betreuungsgeld einen Kulturkampf um das Familien- und Frauenbild?

Ja, inzwischen sehe ich das auch so. Vor allem werden völlig unnötige Kämpfe ausgefochten, in denen der eigentliche Sachverhalt untergeht. Die Opposition verteidigt mit brachialer Gewalt ihr ideologisches Familienbild und lässt andere Familienmodelle nicht zu.

SPD, Linke und Grüne behaupten umgekehrt, die Union wolle mit dem Betreuungsgeld das klassische Familienbild propagieren und sich gegen die Betreuung von Kleinkindern in Kitas aussprechen...

Das ist natürlich Quatsch. Wir haben vor fünf Jahren den Ausbau der Betreuung der unter Dreijährigen in Kindertagesstätten beschlossen. Und ich war eine der ersten in meiner Partei, die sich in dieser Sache vorbehaltlos hinter die damalige Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) gestellt hat. Wir haben aber auch beschlossen, jene Eltern zu unterstützen, die ihre Kinder in den ersten Jahren daheim betreuen wollen. Mich erschreckt es schon, wenn jetzt so getan wird, als sei die Betreuung in einer Kita der einzig richtige Weg. Ich habe damals auch nicht behauptet, dass allein das Betreuungsgeld das Maß aller Dinge sei. Vielen Eltern in Deutschland wird aber derzeit das Gefühl vermittelt, es sei falsch, dass sie Kinder selbst betreuen. Das kann nicht sein. Deswegen sagen wir, dass jedes Modell seine Daseinsberech- tigung hat. Und wir sind die einzigen, die das tun.

Was versprechen Sie sich denn nun konkret vom Betreuungsgeld?

Es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, dass eine Familie sich nicht für ihr Lebensmodell rechtfertigen muss, sondern es frei realisieren kann. Man kann sicherlich darüber streiten, ob 150 Euro im Monat angesichts der hohen Kosten für Kinder ausreichen. Aber 1.800 Euro im Jahr Haben oder Nichthaben ist für eine junge Familie eine große Summe.

Aber glauben Sie, dass sich eine Familie den Wegfall eines Gehaltes leisten kann, um ihre Kinder daheim zu betreuen, wenn sie dafür 150 Euro bekommt?

Das ist genau so eine Falschinformation, die von den Gegnern des Betreuungsgeldes ständig verbreitet wird. Fakt ist: Die Eltern müssen ja nicht aufhören zu arbeiten, um das Betreuungsgeld zu bekommen. Sie können beide weiterhin arbeiten.

Dann sind die Eltern aber auf eine betreuende Person angewiesen...

Ja, sicher. Aber das muss keine Betreuung in einer Kita sein. Auch die Großeltern können die Betreuung übernehmen oder ältere Menschen, die alleine leben. Es fehlt in der Diskussion auch an Kreativität. Es gibt viele mögliche Modelle, die auch nicht statisch sein müssen im betreffenden Zeitraum: Mütter aus der Nachbarschaft können sich beispielsweise zusammenschließen, vier gehen tagsüber arbeiten und die fünfte kümmert sich um die Kinder. Außerdem reden wir beim Betreuungsgeld doch über einen überschaubaren Zeitraum von zwölf bis 24 Monaten.

Im Gegensatz zum Elterngeld ist das Betreuungsgeld keine Lohnersatzleistung, sondern eine Anerkennung für die geleistete Betreuungsleistung. Warum wird es dann aber mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet? Ist das nicht eine Ungleichbehandlung?

Nein, es werden schließlich alle staatlichen Transferleistungen wie auch das Kindergeld und das Elterngeld mit den Leistungen nach SGB II oder SGB XII verrechnet. Es kann ja nicht sein, dass durch Anhäufungen von Transferleistungen ein Empfänger am Ende besser da steht als jemand, der arbeiten geht. Das ergibt sich schon aus dem Lohnabstandsgebot. Das ist auch ein Gebot der Gerechtigkeit.

Aber was ist daran gerecht, wenn ein ALG-II-Empfänger, der seine Kinder vorbildlich erzieht, das Betreuungsgeld nicht erhält?

Er bekommt es ja. Aber es wird eben mit den anderen Transferleistungen, die er erhält, verrechnet.

Sie plädieren für Wahlfreiheit der Eltern. Diese ist aber nur gegeben, wenn es genug Betreuungsplätzen gibt. Ist das Ziel, bis 2013 eine Betreuungsquote von bundesweit 35 Prozent in den westlichen Bundesländern zu haben, zu schaffen?

Den Ländern wurde fünf Jahre Zeit eingeräumt, dieses Ziel zu erreichen. Bayern wird es in jedem Fall schaffen. Wenn andere Länder ihre Hausaufgaben nicht machen, dann muss man ihnen noch einmal "etwas Dampf machen". Der Bund hat schließlich Geld für den Kita-Ausbau ausgegeben und beteiligt sich an den laufenden Betriebskosten - obwohl er dafür eigentlich gar nicht zuständig ist. Und deshalb lassen wir es auch nicht zu, wenn Kommunen am Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz rütteln wollen.

Das Interview führten Tatjana Heid und Alexander Weinlein.

Die CSU-Abgeordnete Dorothee Bär (34) ist Vorsitzende der CDU/CSU-Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend.