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FÜnf FRAGEN Zu: ERMITTLUNGSPANNEN

16.07.2012
2023-08-30T12:17:34.7200Z
2 Min

Der Untersuchungsausschuss hat schon in kurzer Zeit viele Missstände bei den Ermittlungen zur Mordserie aufgedeckt. Welches Urteil fällen Sie über die Sicherheitsbehörden?

Bereits jetzt lässt sich feststellen, dass die Kooperation zwischen den Behörden stark verbesserungsbedürftig ist, da liegt ein Kardinalproblem. Unsere bisherigen Erkenntnisse deuten darauf hin, dass auch die Sicherheitsarchitektur optimiert werden muss.

Welches waren in Ihren Augen die gravierendsten Defizite bei den erfolglosen Ermittlungen?

Beispielsweise hat der bayerische Verfassungsschutz die von der Polizei erbetenen Informationen zu Rechtsextremisten, die eventuell als Täter in Frage kommen könnten, erst nach acht Monaten übermittelt. Die Polizei hat dies hingenommen, und der Verfassungsschutz hat von sich aus nichts weiter zur Aufklärung beigetragen. Dieser Vorgang zeigt, dass nicht alles getan wurde, um die Täter aufzuspüren. Die Ermittlungen liefen in zwei Richtungen, einerseits im Bereich organisierter Kriminalität und andererseits im Blick auf fremdenfeindliche Motive. Dieser Ansatz wurde aber nur oberflächlich bearbeitet. Stattdessen verfiel man auf seltsame Ideen wie den Betrieb einer Dönerbude durch die Polizei in Nürnberg oder das Gespräch mit einem Geisterbeschwörer in Hamburg. Offenbar hat man die vom gewalttätigen Rechtsextremismus ausgehenden Gefahren nicht realistisch eingeschätzt und sich einen solchen Hintergrund der Morde nicht vorstellen können. Man hätte es besser wissen können.

Wenn nun bei den Ermittlungen alles optimal gelaufen wäre: Wäre dann die Aufklärung gelungen? Die NSU-Zelle ging doch höchst konspirativ vor.

Auch bei einer professionelleren Arbeit der Behörden hätte es keine Garantie gegeben, das NSU-Trio als Täter zu identifizieren. Aber die Wahrscheinlichkeit wäre ganz sicher höher gewesen.

Welche Änderungen bei Polizei und Geheimdiensten zeichnen sich schon jetzt als nötig ab?

Bereits heute ist erkennbar, dass mehr Informationspflichten geboten sind, die jetzigen Ermessensspielräume müssen eingeschränkt werden. Eigensinn und Borniertheit dürfen nicht dazu führen, dass Verbrechensaufklärung behindert wird.

Aber höhlt ein weitreichender Informationsaustausch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten nicht das Trennungsgebot aus?

Es geht um einen besseren Austausch von Erkenntnissen, nicht darum, die Beschaffung von Informationen in eine Hand zu legen. Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem die Polizei geheimdienstliche Methoden anwendet. Ich will aber auch nicht in einem Land leben, in dem Nachrichtendienste sicherheitsrelevante Erkenntnisse der Polizei nicht mitteilen.

Das Interview führte

Karl-Otto Sattler.