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Weniger Geld an Arbeitsagentur

17.09.2012
2023-08-30T12:17:37.7200Z
1 Min

Haushalt

Die Bundesregierung will die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Arbeitsförderung streichen. Dies geht aus dem Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2013 (17/10588) hervor, der vergangene Woche erstmals beraten wurde. Gleichzeitig soll der von der Bundesagentur für Arbeit an den Bund zu leistende Eingliederungsbeitrag wegfallen. Dadurch sollen sich für den Bund im kommenden Jahr Minderausgaben von 2,15 Milliarden Euro ergeben. In den Jahren 2014 bis 2016 sind diese Minderausgaben mit jeweils rund zwei Milliarden Euro veranschlagt.

Weiter soll im kommenden Jahr der Zuschuss für die gesetzliche Krankenversicherung einmalig um zwei Milliarden Euro abgesenkt werden. Außerdem ist geplant, den allgemeinen Bundeszuschuss an die allgemeine Rentenversicherung im kommenden Jahr um eine Milliarde Euro und um jeweils 1,25 Milliarden Euro in den Jahren 2014 bis 2016 abzusenken. Dadurch soll die erwartete Absenkung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung zum 1. Januar 2013 um 0,1 Prozent geringer ausfallen.

Aufgrund der anhaltend günstigen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und der strukturellen Auswirkungen des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt sei die Bundesagentur für Arbeit finanziell stabil aufgestellt, schreibt die Regierung zur Begründung. Deshalb werde die Bundesagentur bis zum Jahr 2016 voraussichtlich kein Darlehen des Bundes benötigen und Rücklagen aufbauen können. Auch die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung habe sich derart verbessert, dass der Bundeszuschuss für das Jahr 2013 einmalig abgesenkt werden könne, heißt es weiter. Zudem werde als Folge der notwendigen Haushaltskonsolidierung der allgemeine Bundeszuschuss an die allgemeine Rentenversicherung vorübergehend gekürzt.