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Schutz vor Sanktionen

22.10.2012
2023-08-30T12:17:39.7200Z
1 Min

Gesundheit

Gesundheitsdienstleister, die Behandlungsfehler melden, sollen keine beruflichen Nachteile oder strafrechtliche Verfolgung fürchten müssen. Dies ist das Ziel eines Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Thema Patientenrechte (17/10488), mit dem sich der Gesundheitsausschuss vergangene Woche befasst hat. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Krankenhäuser und Arztpraxen künftig die Patientensicherheit erhöhen und dafür Fehlervermeidungssysteme einführen sollen. Nach Ansicht der Koalition darf die Bereitschaft von Beschäftigten im Gesundheitswesen, Fehler zu benennen, nicht durch die Furcht vor arbeitsrechtlichen Sanktionen oder strafrechtlicher Verfolgung beeinträchtigt werden. Die neue Vorschrift soll jedoch nicht gelten, wenn die Verwendung der Daten zur Verfolgung einer Straftat erforderlich ist, die im Höchstmaß mit mehr als fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist und besonders schwer wiegt.

Aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen definiert die Bestimmung nicht genau genug, was unter einer "schwerwiegenden Straftat" zu verstehen ist. Auch die SPD-Fraktion sieht dies so und fordert daher, die Vorschrift zu konkretisieren. "Es kommt bei Operationen leicht zu Fällen von Körperverletzung", gaben die Sozialdemokraten zu bedenken. Der Beschäftige könne daher rasch in die Situation geraten, bei einer Fehlermeldung doch einer Sanktion ausgesetzt zu sein. Die FDP-Fraktion argumentierte hingegen, dass es hier um die Abwägung von zwei Rechtsgütern gehe. Es gebe Fälle, in denen das "Interesse an der Strafverfolgung höher zu bewerten" sei als der Schutz eines Beschäftigten vor Sanktionen.