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Nicht mehr Recht auf Mitwirkung

12.11.2012
2023-08-30T12:17:41.7200Z
1 Min

GESETZGEBUNG

Die Fraktion Die Linke ist im Bundestag mit einem Vorstoß gescheitert, ein verbindliches Mitwirkungsrecht für Kommunen im Gesetzgebungsverfahren festzuschreiben. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP lehnte das Parlament in der vergangenen Woche einen entsprechenden Antrag der Linksfraktion (17/1142) ab. Für die Vorlage votierte am Donnerstagabend neben den Antragstellern auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Sozialdemokraten enthielten sich.

In der Vorlage hatte Die Linke die Bundesregierung aufgefordert, "zur Sicherstellung der Mitwirkungsrechte ein Kommunalmitwirkungsgesetz" in den Bundestag einzubringen. Auch sollte die Regierung dem Antrag zufolge den kommunalen Spitzenverbänden ein verbindliches Mitwirkungsrecht bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen und Verordnungen gewähren, die in ihren Auswirkungen die Kommunen berühren. Zudem sollte sich der Bundestag nach dem Willen der Linksfraktion verpflichten, bei Beratungen im Gesetzgebungsverfahren beziehungsweise von Anträgen, die Auswirkungen auf die Kommunen haben, den kommunalen Spitzenverbänden ein ebenfalls verbindliches Mitwirkungsrecht einzuräumen.