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Streit um Residenzpflicht

INNERES Asylpolitik bleibt Zankapfel im Bundestag

12.11.2012
2023-08-30T12:17:41.7200Z
2 Min

Die deutsche Asylpolitik bleibt im Bundestag zwischen der schwarz-gelben Koalition und den drei Oppositionsfraktionen heftig umstritten. Während SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen vergangene Woche im Parlament insbesondere ein Ende der sogenannten Residenzpflicht für Asylbewerber forderten, verteidigten Unions-Vertreter diese Regelung mit Nachdruck.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Ole Schröder (CDU), betonte, Deutschland werde seiner Verantwortung für Flüchtlinge "in besonderer Weise gerecht". Man müsse aber auch sehen, "dass es Asylmissbrauch gibt" und Menschen "Asyl beantragen, die in keiner Art und Weise verfolgt sind". Da die Kommunen an ihre Kapazitätsgrenzen stießen, seien zügige Asylverfahren wichtig. Dabei stelle die Residenzpflicht sicher, dass sich Asylbewerber an dem ihnen zugewiesenen Ort aufhalten, damit das Asylverfahren durchgeführt werden könne.

Für Die Linke forderte deren Abgeordnete Halina Wawzyniak die Abschaffung der "diskriminierenden" Residenzpflicht, die besage, dass ein Verlassen des einem Flüchtling zugewiesenen Kreises nur mit Erlaubnis der örtlichen Behörden möglich ist. "Stellen Sie die Geflüchteten den anderen hier lebenden Menschen endlich gleich", appellierte Wawzyniak in der von ihrer Fraktion beantragten Aktuellen Stunde an die Koalition. Ihre SPD-Kollegin Daniela Kolbe nannte die Residenzpflicht "ein Relikt aus den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts". Sie diskriminiere nur und bringe nichts. Grünen-Fraktionsvize Josef Philip Winkler argumentierte, die Residenzpflicht sei menschenrechtswidrig, überflüssig und nicht sachgerecht. Ihre Abschaffung sei ebenso wie eine Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes zeitgerecht.

Der FDP-Parlamentarier Hartfrid Wolff verwies darauf, dass die Koalition die Residenzpflicht von Geduldeten und Asylbewerbern gelockert habe, um ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung zu erleichtern. Der CDU-Abgeordnete Reinhard Grindel sagte, kurze Asylverfahren und eine Aufhebung der Residenzpflicht ließen sich nicht miteinander vereinbaren. Auch habe die Residenzpflicht den Zweck, dass "diejenigen, die sich zu Unrecht auf das Asylrecht berufen, erfolgreich in ihre Heimatländer zurückgeführt werden können".