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Kurz notiert

12.11.2012
2023-08-30T12:17:42.7200Z
4 Min

Ab 21. Dezember 2012 nur noch Unisex-Tarife

Der Bundestag hat am Donnerstag den Weg für die Einführung der sogenannten Unisex-Tarife in der privaten Krankenversicherung freigemacht und mit Koalitionsmehrheit dem entsprechenden Gesetzentwurf (17/10038, 17/11395) zugestimmt. Die Linksfraktion stimmte dagegen, SPD und Grüne enthielten sich. Nach dem "Unisex-Urteil" des Europäischen Gerichtshofes müssen vom 21. Dezember 2012 an alle Tarife in der privaten Krankenversicherung geschlechtsunabhängig kalkuliert werden. Für die vor dem 21. Dezember 2012 geschlossenen Verträge bleibt alles unverändert.

Bundesregierung nimmt Benzinpreise ins Visier

Die Bundesregierung wird eine Markttransparenzstelle einrichten, um die Aufsicht über die Preisbildung auf den Großhandelsmärkten für Elektrizität und Gas zu verbessern und auch um einen besseren Überblick über die Entwicklung der Kraftstoffpreise an Tankstellen zu bekommen. Der Bundestag stimmte am Donnerstag mit Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der Opposition dem Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (17/10060, 17/11386) zu. Es fehle ein Gesamtüberblick über das Marktgeschehen, der mögliche Manipulationen aufdeckt, begründete die Regierung den Entwurf.

Unternehmen bekommen weiter preiswerte Energie

Die deutsche Industrie wird auch in Zukunft Vergünstigungen bei der Energiesteuer und der Stromsteuer erhalten. Der Bundestag stimmte am Donnerstag mit der Mehrheit von Union und FDP dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (17/10744, 17/11387) zu. Der Gesetzentwurf sieht eine Nachfolgeregelung für den Ende 2012 wegfallenden Spitzenausgleich vor. Nach der Neuregelung sollen die Unternehmen in den kommenden zehn Jahren weiterhin Steuervergünstigungen erhalten, wenn sie ihre Energieeffizienz erhöhen. Die Oppositionsfraktionen lehnten geschlossen ab.

Geldwäsche-Kontrollen bei Online-Glücksspielen

Online-Glückspiele werden in die Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einbezogen. Der Bundestag beschloss am Donnerstag mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP bei Enthaltung von SPD, Linken und Grünen den von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes (17/10745, 17/11335). Nach dem Beschluss sind für Branchen, bei denen ein erhöhtes Risiko besteht, dass sie für Geldwäsche missbraucht werden, besondere Sorgfaltspflichten vorgesehen. So müssen Anbieter von Glücksspielen im Internet einen Geldwäschebeauftragten bestellen. Zahlungsflüsse von und auf Spielkonten sollen durch ein EDV-gestütztes Monitoring-System geprüft werden, so dass bei auffälligen Verhaltensweisen sofort eingegriffen werden kann. Die Registrierungspflichten für Spieler waren im Finanzausschuss zuvor noch verschärft worden.

Bonn/Berlin-Gesetz bleibt bestehen

Die Bundesregierung muss kein Beendigungsgesetz zum Berlin/Bonn-Gesetz vorlegen. Einen Antrag der Linksfraktion (17/2419), in dem ein solches Gesetz gefordert wurde, lehnte der Bundestag am Donnerstag auf Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (17/8622) ab. Die Fraktion hielt die Trennung der Regierungstätigkeit mehr als 20 Jahre nach Herstellung der Deutschen Einheit für überholt und in höchsten Maße ineffizient.

Reeder müssen bei Ausflaggung zahlen

Das Flaggenrechtsgesetz und die Schiffsregisterverordnung werden geändert. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP (17/10772) stimmte der Bundestag am Donnerstag auf Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (17/11307) in geänderter Fassung zu. Die Ausflaggung wird danach nur dann genehmigt, wenn dafür ein Ausgleich durch den begünstigten Reeder geleistet wird. Der Ausgleich soll in erster Linie in der Aufrechterhaltung der ausgeflaggten Schiffe als Ausbildungsplatz bestehen. Ausnahmsweise kann statt des Unterhaltes eines Ausbildungsplatzes ein entsprechender Ablösebetrag gezahlt werden. Die Zahlung des Ablösebetrages erfolge zweckgebunden an eine private Einrichtung.

Linke wollen Kommunen von Zahlungen befreien

Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Kommunen von der Pflicht befreit, sich mit einem Drittel an den Kosten für Signal- und Sicherungsanlagen sowie Überführungsbauwerken an Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen zu beteiligen. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (17/10820). Die Kommunen leiden seit geraumer Zeit an einem chronischen Finanzierungsdefizit, das in hohem Maße durch Aufgaben verursacht wird, die aus den Gesetzen des Bundes folgen, heißt es zur Begründung. Hierzu würden auch Aufgaben aus dem Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen zählen. Die meisten Kommunen seien jedoch aufgrund ihrer hohen Haushaltsbelastungen nicht mehr in der Lage, diesen Verpflichtungen nachzukommen. Der Bundestag überwies den Antrag am Donnerstag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse.

Grüne: Anbindung deutscher Seehäfen verbessern

Die Anbindung deutscher Seehäfen soll verbessert werden. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/11352), der am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wurde. Deshalb soll die Bundesregierung die derzeit laufenden vorbereiteten Arbeiten für einen neuen Verkehrswegeplan 2015 zur Aufstellung eines Gesamtverkehrskonzeptes nutzen und alle geplanten und im Bau befindlichen Schienenneu- und -ausbauvorhaben im Norden Deutschlands auf ihre Wirksamkeit für den Gütertransport Richtung Süden und Südosten überprüfen. Dabei soll besonders der ansteigende Bedarf an Gütertransporten von und zu den Seehäfen Hamburg, Bremen/Bremerhaven und Jade-Weser-Port berücksichtigt werden.