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Aus Plenum und Ausschüssen : Neuverschuldung soll weiter sinken

12.11.2012
2023-08-30T12:17:42.7200Z
2 Min

Haushalt

Der Bund soll im kommenden Jahr 302 Milliarden Euro ausgeben können. Das beschloss der Haushaltsausschuss am vergangenen Freitag nach rund zwölfstündiger Beratung in der so genannten Bereinigungssitzung. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Haushalt 2013 (17/10200) stimmten in der durch den Haushaltsausschuss geänderten Fassung die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP; die drei Oppositionsfraktionen der SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen lehnten ihn ab.

Damit reduzierten die Abgeordneten die Ausgaben gegenüber dem Regierungsentwurf um 200 Millionen Euro. In diesem Jahr sollen die Gesamtausgaben nach dem zweiten Nachtragshaushalt 311,6 Milliarden Euro betragen.

Neben den Ausgaben konnte der Ausschuss die für 2013 von der Regierung geplante Neuverschuldung reduzieren. Diese soll danach im kommenden Jahr 17,1 Milliarden Euro betragen. Im Entwurf waren noch 18,8 Milliarden Euro vorgesehen. In diesem Jahr soll sie nach dem zweiten Nachtragsetat 28,1 Milliarden Euro betragen. Nach der Schuldenregel beträgt die zulässige Nettokreditaufnahme 2013 maximal 41,45 Milliarden Euro.

Für Investitionen stellt der Ausschuss im kommenden Jahr 34,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Das sind 468 Millionen Euro mehr als die Regierung eingeplant hatte. Die Einnahmen aus Steuern sollen 2013 260,61 Milliarden Euro betragen. Das sind 798 Millionen Euro mehr als die Regierung vorgesehen hatte. Die Höhe der eingeplanten Steuereinnahmen beruht auf der jüngsten Steuerschätzung.

Begleitgesetz

Ebenfalls mit Koalitionsmehrheit beschloss der Haushaltsausschuss das Haushaltsbegleitgesetz 2013 (17/10588) in geänderter Fassung. Danach wird 2013 die Beteiligung des Bundes an Kosten der Arbeitsförderung gestrichen. Gleichzeitig soll danach der von der Bundesagentur für Arbeit an den Bund zu leistende Eingliederungsbeitrag wegfallen. Dadurch sollen sich für den Bund im kommenden Jahr Minderausgaben von 2,15 Milliarden Euro ergeben. In den Jahren 2014 bis 2016 sollen diese Minderausgaben jeweils rund zwei Milliarden Euro betragen.

Um 2,5 Milliarden Euro abgesenkt wird im kommenden Jahr auch der Zuschuss des Bundes für die Gesetzliche Krankenversicherung, so dass er im kommenden Jahr nur 11,5 Milliarden Euro beträgt.

Beide Gesetze sollen abschließend in der Sitzungswoche vom 19. bis 23. November beraten werden. z