Piwik Webtracking Image

Wer A sagt, muss auch mitmachen

MIETRECHT Das neue Gesetz soll die Energiewende befördern. Kritikern zufolge dient es aber nur den Vermietern

17.12.2012
2023-08-30T12:17:43.7200Z
4 Min

Wer "A" wie "Atomausstieg" sagt, muss auch mitmachen bei der Energiewende: Sechs neue Gesetze hat der Bundestag deshalb im vergangenen Jahr mit großer Mehrheit beschlossen. Auch die energetische Gebäudesanierung ist Teil eines Gesamtkonzepts, mit dem der Umstieg von Atomenergie auf erneuerbare Energien gelingen soll. Und genau dieser Aspekt der Energiewende wirkt sich nun auf das Mietrecht aus. Ob sich die Änderung des Mietrechts nun im Dienste oder unter dem bloßen "Deckmantel" des Atomausstiegs vollzieht - darüber gingen die Meinungen von Koalition und Opposition auseinander.

Mietminderung

Die geplante Mietrechtsnovelle sei "der Rückzug des Staates aus der Wohnungspolitik", warf Heidrun Bluhm (Die Linke) den Koalitionsfraktionen vor. Trotz solcher Kritik wurde der Regierungsentwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes (17/10485) am vergangenen Donnerstag vom Bundestags verabschiedet. Im Anschluss an die zweite und dritte Beratung wurde er in namentlicher Abstimmung bei 571 abgegebenen Stimmen mit insgesamt 308 Ja-Stimmen angenommen, gegen 262 Nein-Stimmen und bei einer Enthaltung.

Auch bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen sind Lärmbelästigungen und Schmutz unumgänglich. Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, dass in solchen Fällen eine Minderung der Miete durch den Mieter für drei Monate ausgeschlossen ist. Nur wenn eine Wohnung durch die Bauarbeiten zeitweilig unbenutzbar wird, soll das Minderungsrecht bestehen bleiben. Vermieter müssten so im Regelfall keine finanziellen Einbußen in Kauf nehmen. Dies schaffe einen Anreiz zur Sanierung. Im Gegenzug profitierten Mieter von geringeren Nebenkosten - etwa wenn dank energetischer Gebäudesanierung die Wohnung anschließend besser isoliert sei und der Mieter deshalb weniger heizen müsse. Die Sanierungskosten sollen gemäß den bereits geltenden Bestimmungen für die Kosten von Modernisierungsmaßnahmen mit jährlich elf Prozent auf die Miete umgelegt werden können. Dies hatte bereits in der ersten Lesung heftige Proteste der Abgeordneten der Oppositionsfraktionen ausgelöst: Die geplante Neuregelung führe zu einer Bevorteilung der Vermieter bei gleichzeitiger Übervorteilung der Mieter unter dem Deckmantel der Energiewende. Die Oppositionsfraktionen werfen Schwarz-Gelb vor, sich, wie die Linke-Abgeordnete Bluhm sagte, "unter dem Deckmantel der Energiewende" aus der Wohnungspolitik zurückzuziehen, und zwar "ausschließlich auf Kosten der Mieter". Ihre Gegenentwürfe hatten die Oppositionsfraktionen in jeweils eigenen Anträgen vorgelegt: "Mietrechtsnovelle nutzen - klimafreundlich und bezahlbar wohnen" (17/10120), lautete der Titel des Grünen-Antrags. Die Linksfraktion brachte einen Entwurf mit dem Titel "Wohnen muss bezahlbar bleiben" (17/10776) in den Bundestag ein. Und die SPD-Fraktion forderte in ihrem Antrag (17/9559), zu verhindern, dass Mietererhöhungen mit zusätzlichen Kosten durch Modernisierungsmaßnahmen zusammenfielen. Alle drei Anträge fanden im Plenum keine Mehrheit.

Politisches Kalkül

Stephan Thomae (FDP) argumentierte, dass Deutschland ein Land der Mieter und der Vermieter sei: "40 Prozent der Deutschen wohnen zur Miete". Deshalb sei das Mietrecht so wichtig und auch politisch so umstritten. Die letzten Mietrechtsreformen seien oft zugunsten der Mieter ausgefallen. Dafür machte Thomae das Kalkül verantwortlich, dass es mehr Mieter, also potentielle Wähler, als Vermieter gebe. Gleichwohl müsse man auch Vermieter vor schwarzen Schafen unter den Mietern schützen, betonte der Liberale mit Blick auf sogenannte "Mietnomaden". Normale Mieter würden nicht behelligt. Den Vorwurf der Übervorteilung der Mieter wies er entschieden zurück: "Wir denken auch an die Mieter: Wir erschweren Luxussanierungen auf dem Rücken der Mieter." Zudem würden auch die Kündigungsfristen nicht neu geregelt, obwohl sie "derzeit sehr asymmetrisch zugunsten der Mieter ausfallen".

Zentrum des Soziallebens

Das Mietrecht habe "eine zentrale Bedeutung in unserer Gesellschaft", sagte Ingo Egloff (SPD), denn "die Wohnung ist das Zentrum des sozialen Lebens und der privaten Existenz". Aus diesem Grund müssten sich Mieter darauf verlassen können, dass es eine Ausgewogenheit zwischen den Interessen der Mieter und der Vermieter gebe. Eben diese Ausgewogenheit finde "in dem Gesetzentwurf der Koalition nicht statt". Der nämlich blende die soziale Wirklichkeit in den Städten aus. Mieterhöhungen, auch aufgrund von energetischen Sanierungsmaßnahmen, seien für einige Mieter "kaum verkraftbar".

Dem pflichtete Daniela Wagner (Bündnis 90/Die Grünen) bei: Vielerorts würden die Mietkosten explodieren. Auf diese Entwicklung reagiere die Koalition mit ihrer Mietrechtsnovelle an keiner Stelle. "Sie müssen die Neuvertragsmieten ins Auge fassen", sagte Wagner an die Koalitionsfraktionen gerichtet, "denn die sind die entscheidenden Mietpreistreiber". Das Mietrecht müsse die Neuvertragsmieten behandeln und "notfalls Fehlentwicklungen korrigieren", sagte sie weiter.

Die "hohe gesellschaftliche Relevanz" des Mietrechts hob auch Jan-Marco Luczak (CDU) hervor. Aufgrund der großen Bedeutung der Materie habe die Regierung das Gesetz so lange beraten, sagte der Christdemokrat. Er spielte damit auch auf den Vorwurf aus den Reihen der Oppositionsfraktionen an, dass die Ausarbeitung mehr als zwei Jahre gedauert habe. Vorhaltungen, die Vermieter würden ganz klar bevorteilt, wies er als "populistisch" zurück.