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Eine schwierige Reform

CHRONOLOGIE Um die Neuregelung des Wahlrechts in Deutschland hat der Bundestag lange gerungen

17.12.2012
2023-08-30T12:17:44.7200Z
2 Min

18. September 2005

Bei der Bundestagswahl kann im Dresdner Wahlkreis 160 wegen des Todes einer Direktkandidatin nicht abgestimmt werden - eine Nachwahl ist nötig. In Kenntnis des Hauptergebnisses wird in der Presse erläutert, dass die CDU bei mehr als 41.225 Zweitstimmen ein Mandat verlieren, bei weniger ein Mandat gewinnen könnte.

2. Oktober 2005

Dieser Effekt des "negativen Stimmgewichts", der im Zusammenhang mit Überhangmandaten auftritt, kann bei der Nachwahl bewusst eingesetzt werden. Die CDU holt das Direktmandat mit 57.931 Erststimmen bei nur 38.208 Zweitstimmen. Damit gewinnt sie ein Überhangmandat mehr, ohne ein Listenmandat zu verlieren.

3. Juli 2008

Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Regelungen des Bundeswahlgesetzes, die das negative Stimmgewicht ermöglichen, für verfassungswidrig und verpflichtet den Gesetzgeber zu einer Neuregelung "spätestens bis zum 30. Juni 2011".

11. Februar 2009

Die Grünen legen einen Gesetzentwurf (16/11885) zur Wahlrechts-Novellierung noch vor der nächsten Wahl vor. Danach sollen die Parteien ihre jeweiligen Überhangmandate bundesweit verrechnen.

3. Juli 2009

Der Bundestag lehnt den Grünen-Vorstoß mit 391 von 493 Stimmen ab.

27. September 2009

Die Wahl des 17. Bundestages erfolgt nach dem alten Wahlrecht.

26. Mai 2011

Der Bundestag behandelt in erster Lesung Gesetzentwürfe der SPD- und der Linksfraktion zur Wahlrechtsnovelle, nachdem eine entsprechende Grünen-Vorlage schon im März erstmals auf der Tagesordnung des Parlaments stand. Die SPD-Fraktion schlägt in ihrem Entwurf (17/5895) vor, Überhangmandate mit Ausgleichsmandaten zu kompensieren. Die Linke greift in ihrer Vorlage (17/5896) den Grünen-Vorschlag auf, dass die Anrechnung von Direktmandaten auf das Zweitstimmenergebnis bereits auf der Bundesebene erfolgen soll. Sofern dann in "seltenen" Fällen wie bei der nur in Bayern vertretenen CSU dennoch Überhangmandate entstehen, sollen diese - entgegen dem Grünen-Vorschlag (17/4694) - nach dem Willen der Linksfraktion zuerkannt, aber mit Ausgleichsmandaten kompensiert werden.

30. Juni 2011

Der Bundestag berät erstmals über einen schwarz-gelben Gesetzentwurf (17/6290). Danach soll die Verbindung von Landeslisten abgeschafft und so die Häufigkeit des Auftretens des negativen Stimmgewichts "erheblich reduziert" werden. Die von Karlsruhe gesetzte Frist verstreicht, ohne dass ein neues Wahlrecht beschlossen ist.

29. September 2011

Gegen die Stimmen der Opposition beschließt der Bundestag den Koalitionsentwurf in modifizierter Fassung (17/7069). Gegen die Neuregelung ziehen unter anderem SPD- und Grünen-Abgeordnete vor das Verfassungsgericht.

25. Juli 2012

Die Karlsruher Richter erklären die Reform für verfassungswidrig.

24. Oktober 2012

CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne verständigen sich auf eine Neuregelung. Sie sieht vor, Überhangmandate mit Ausgleichsmandaten zu kompensieren.

14. Dezember 2012

Erste Lesung des Vier-Fraktionen-Entwurfs (17/11819) und eines Entwurfs der Linksfraktion (17/11821).