Piwik Webtracking Image

Streit um Datenauskunft

INNERES FDP will Regierungsentwurf nachbessern

04.02.2013
2023-08-30T12:23:52.7200Z
2 Min

Die Pläne der Bundesregierung zur Neuregelung der sogenannten Bestandsdatenauskunft stoßen auch innerhalb der schwarz-gelben Koalition auf Bedenken. Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/12034) müsse in den parlamentarischen Beratungen noch verändert werden, gab FDP-Fraktionsvize Gisela Piltz vergangene Woche im Bundestag zu Protokoll. Scharfe Kritik an dem Regierungsentwurf kam aus den Reihen der Opposition.

Mit der Neuregelung sollen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Das Gericht hatte im Januar 2012 die bisherigen Regelungen für die Bestandsdatenauskunft nur noch übergangsweise bis längstens zum 30. Juni 2013 für anwendbar erklärt (1 BvR 1299/05). Nach diesen Regelungen müssen Telekommunikationsanbieter den zuständigen Stellen Auskunft zu bei ihnen gespeicherten Kundendaten geben, wenn dies etwa zur Strafverfolgung erforderlich ist. Bestandsdaten sind dabei Name und Anschrift sowie weitere Kontaktdaten des Inhabers eines Telekommunikationsanschlusses, aber auch Zugangsdaten wie die Handy-PIN-Nummer. Nicht dazu zählen die bei der eigentlichen Telekommunikation anfallenden Verbindungsdaten.

"Verbesserungsbedarf"

Armin Schuster (CDU) wertete die Bestandsdatenauskunft in der ersten Lesung des Entwurfs als "unverzichtbares Instrument der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung", das es zu erhalten gelte. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Ole Schröder (CDU), versicherte, mit der Vorlage würden keine neuen Befugnisse für Strafverfolgungs- oder Sicherheitsbehörden geschaffen. Vielmehr beschränke sie sich auf die Umsetzung der Karlsruher Vorgaben. Piltz sah indes in mehreren Punkten "Verbesserungsbedarf". Der SPD-Innenexperte Michael Hartmann kündigte an, seine Fraktion werde keiner Regelung zustimmen, "die Maßnahmen ohne Richtervorbehalt vorsieht, keine Benachrichtigungspflichten definiert und die einschlägigen Delikte nicht begrenzt". Für Die Linke kritisierte ihr Abgeordneter Jan Korte den Entwurf als "schwammig und intransparent". Der Grünen-Parlamentarier Konstantin von Notz monierte, die Regierung liefere eine "nahezu ignorant indifferente Umsetzung der Vorgaben" des Verfassungsgerichts.