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Stimmrecht für Emigranten

WAHLGESETZ Bundestag beschließt Fünf-Fraktionen-Initiative

04.02.2013
2023-08-30T12:23:52.7200Z
1 Min

Einstimmig hat der Bundestag in der vergangenen Woche einen gemeinsamen Gesetzentwurf aller fünf Fraktionen zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (17/11820) in modifizierter Fassung (17/12174) angenommen. Danach sind Auslandsdeutsche bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen künftig wieder wahlberechtigt, sofern sie "entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind". Derzeit können Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen nicht teilnehmen, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 4. Juli 2012 (Aktenzeichen 2 BvC 1 / 11, 2 BvC 2 / 11) die bisherige Regelung zum Wahlrecht im Ausland lebender Deutscher im Bundeswahlgesetz für nichtig erklärt hatte.

Statistikgesetz novelliert

Mit dem Bundestagsbeschluss wird zugleich das Wahlstatistikgesetz geändert. Danach sollen bei der repräsentativen Wahlstatistik, die bei Bundestagswahlen seit 1953 erfolgt, die 60 und mehr Jahre alten Wähler in die Altersgruppen "60 bis 69" sowie "70 und mehr Jahre" aufgeteilt werden können. Derzeit werden sie in einer Altersgruppe erfasst.