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Einigkeit über "Lex Asse"

UMWELT Experten erwarten Rückholung des radioaktiven Abfalls nicht vor 2024

25.02.2013
2023-08-30T12:23:54.7200Z
2 Min

Bei der maroden Schachtanlage Asse II ist kaum etwas sicher zu prognostizieren. Nur über eines herrscht seit Dezember 2012 mit dem sogenannten Lex Asse (17/11822) Gewissheit: Die 126.000 Fässer mit radioaktivem Abfall sollen, soweit dies überhaupt machbar ist, zurückgeholt werden - und zwar so schnell wie möglich. Dazu sollen vor allem die verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen erleichtert werden. So wird unter anderem festgeschrieben, dass für die Arbeiten kein atomrechtliches Planfeststellungsverfahren notwendig ist.

Der Gesetz geht auf eine Initiative von fünf Abgeordneten, Maria Flachsbarth (CDU/CSU), Ute Vogt (SPD), Angelika Brunkhorst (FDP), Dorothée Menzner (Die Linke) und Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) zurück, die sich vor einem Jahr zusammengefunden hatten, um mit einem Gesetz die Weichen für ein neues Kapitel der Asse zu stellen, mit dem die Menschen vor Ort wieder Hoffnung schöpfen sollten. Gemeinsam mit den Umweltministerien in Berlin und Hannover sowie dem Asse-II-Koordinationskreis, einem Zusammenschluss von Bürgerinitiativen und Umweltgruppen vor Ort, entwickelten sie einen Gesetzentwurf, der am 13. Dezember 2012 in erster Lesung beraten worden war. Die jahrelangen Verhandlungen im Vorfeld und der letztlich erreichte Kompromiss dürften dazu beigetragen, dass die Anhörung über das geplante Gesetz in der vergangenen Woche - trotz der umstrittenen Materie - nur noch wenig strittige Punkte erkennen ließ.

Udo Dettman vom Asse II-Koordinationskreis engagiert sich seit Jahren vor Ort für die Rückholung des radioaktiven Abfalls. Auch er zeigte sich mit dem Entwurf zufrieden, sah aber im Detail noch Änderungsbedarf. So vertrat er etwa die Auffassung, dass es nicht nötig sei, in dem Gesetzestext eine grundsätzliche Rechtfertigung für die Rückholung festzuschreiben. Stefanie Nöthel vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) stellte klar, dass die Rückholung "geboten" und daher keine "politische Entscheidung" sei. Sie wies auf die Gefahr hin, dass es bei einem Verbleib der Fässer zu einem "radioaktiven Austrag" kommen könne. Michael Sailer, der Vertreter des Öko-Instituts, machte vor diesem Hintergrund nochmals deutlich, dass die eigentliche Rückholung der Fässer frühestens im Jahr 2024 zu erwarten sei. Auf die Frage, wie lange anschließend die Bergung der eigentlichen Fässer dauere, sagte er, dass dies zeitlich nicht vorhersehbar sei und vom Zustand des radioaktiven Abfalls abhänge. Außerdem müsse zuvor ein zusätzlicher Schacht gebaut werden. Sailer gab in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass die technischen Voraussetzungen für die Konditionierung des radioaktive Abfalls nach der Rückholung bislang noch nicht geschaffen worden seien.

Auch der Umweltdezernent des Landkreises Wolfenbüttel, Claus-Jürgen Schillmann, begrüßte das Gesetz. Gleichzeitig machte er aber nochmals eines deutlich: "Der Umgang mit der Zeit in der Asse ist unverantwortlich."