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Zahlungen an Länder fortgesetzt

25.02.2013
2023-08-30T12:23:54.7200Z
2 Min

Haushalt

Die Bundesregierung soll eine ausreichende Finanzierung des Öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) gewährleisten. Dies verlangt die Linksfraktion in einem Antrag (17/12376).

Darin fordern die Abgeordneten die Regierung auf, mit einem Gesetzentwurf die Mittel nach dem Entflechtungsgesetz und dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bedarfsgerecht auf 1,96 Milliarden Euro pro Jahr zu erhöhen. Weiter soll sie sich unter anderem gegenüber den Bundesländern dafür einsetzen, dass diese die gewährten Entflechtungsmittel über das Jahr 2014 hinaus mit einer Zweckbindung für die kommunale Verkehrsinfrastruktur versehen und auch für Investitionen in den Erhalt verwenden können.

Schließlich fordern die Abgeordneten, dass sich die Regierung gegenüber den Ländern für die Bildung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe einsetzt, die Konzepte einer grundlegenden Reform der Finanzierung des ÖPNV erarbeiten soll. Ziel soll dabei ein sowohl in Ballungszentren als auch in ländlichen Räumen attraktives Angebot des ÖPNV sein.

Der ÖPNV sei für die gesellschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik sowohl in sozialer als auch in ökologischer Hinsicht von größter Bedeutung, schreiben die Abgeordneten zur Begründung. Die Gewährleistung eines ausreichenden Angebotes auch im öffentlichen Personennahverkehr sei deshalb Bestandteil der Daseinsvorsorge und im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Der Bund trage hierfür auch eine finanzielle Verantwortung.

Um die Planungssicherheit zu erhöhen, will der Bund eigentlich auslaufende Kompensationszahlungen an die Länder auch im kommenden Jahr fortschreiben. Wie aus dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (17/12296) weiter hervorgeht, handelt es sich um rund 2,6 Milliarden Euro.

Hintergrund ist die Föderalismusreform. Bund und Länder hatten sich 2005 in der Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung auf Verfassungsänderungen geeinigt, um Mischfinanzierungen zu reduzieren. Wegen der ausfallenden investiven Mittel des Bundes wurde den Ländern eine Kompensation zugesichert, deren Höhe aber nur bis Ende 2013 festgeschrieben ist. Die Festschreibung der Mittel auch für das Jahr 2014 hat laut Gesetzentwurf den Zweck, die Planungssicherheit für anstehende Investitionen zu erhöhen.

Beide Initiativen wuren am vergangenen Donnerstag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.