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Helmut Stoltenberg
Altersgeld für Ausgeschiedene

BEAMTE

Richter, Beamte und Soldaten, die freiwillig vorzeitig aus dem Bundesdienst ausscheiden, sollen einen Anspruch auf ein "Altersgeld" erhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion (17/12479) vor, über den der Bundestag vergangene Woche erstmals beriet. Nach geltendem Recht setzt ein Anspruch auf Ruhegehalt voraus, dass bis zum Ruhestand ein Dienstverhältnis als Beamter, Richter oder Soldat bestanden hat. Bei vorzeitiger Auflösung entfallen die darin begründeten Versorgungsansprüche. Dafür ist eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung vorgesehen.

Mit der ausschließlichen Nachversicherung sind laut Vorlage "wirtschaftliche Nachteile verbunden, die einem Wechsel zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft entgegenstehen". Daher sollen vorzeitig ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten gegenüber dem vormaligen Dienstherrn einen Anspruch auf Altersgeld geltend machen können.

Aus Politik und Zeitgeschichte

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