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Grünen-Vorstoß abgelehnt

25.03.2013
2023-08-30T12:23:56.7200Z
1 Min

EHRENAMT

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte ehrenamtliches Engagement bei Beziehern von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) fördern. In einem Antrag (17/9950) fordern die Grünen die Bundesregierung auf, per Gesetz zu regeln, dass die Übungsleiterpauschale analog zum Einkommenssteuerrecht bis zur Höhe von monatlich 175 Euro nicht auf Leistungen nach SGB II und SGB XII angerechnet wird. Aus öffentlichen Kassen gezahlte pauschale Aufwandsentschädigungen - etwa für kommunalpolitische Tätigkeiten - sollen ebenfalls nicht auf Arbeitslosengeld II, ergänzendes Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter angerechnet werden.

Bürgerschaftliches Engagement könne die Arbeitsfähigkeit arbeitsloser Menschen erhalten und deren Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen, schreiben die Abgeordneten zur Begründung. Es sei daher "kontraproduktiv", wenn steuerfreie Pauschalen und Entschädigungen auf die genannten Sozialleistungen angerechnet würden.

Dem Bundestag lag die Vorlage am vergangenen Donnerstag zur abschließenden Beratung vor. Die SPD unterstützte die von den Grünen geforderten Regelungen, die Linke hält sie zumindest für einen kleinen Fortschritt. Hingegen befürchtet die FDP, dass die geforderte Nichtanrechnung den Anreiz zur Aufnahme einer regulären Beschäftigung vermindern könnte. Aus Sicht der Union ist die derzeit für Arbeitnehmer und Leistungsbezieher geltende Regelung bereits sachgerecht.

Der Bundestag lehnte den Antrag mit der Stimmenmehrheit von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der Linken ab.