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Aus Plenum und Ausschüssen : Keine Operation wider Willen

21.05.2013
2023-08-30T12:23:59.7200Z
1 Min

FAMILIE

Intersexuelle Menschen dürfen in ihren Menschen- und Bürgerrechten nicht länger eingeschränkt werden. Dafür setzen sich Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD in fast wortgleichen Anträgen (17/12859, 17/12851, 17 13253) ein, die am vergangenen Donnerstag in erster Lesung vom Bundestag beraten wurden.

Darin heißt es, dass in Deutschland jährlich 150 bis 340 Kinder geboren würden, deren biologisches Geschlecht nicht eindeutig ist. Insgesamt gebe es etwa 8.000 bis 10.000 Menschen mit "Varianten in der Geschlechtsentwicklung". "Trotzdem bleiben intersexuelle Menschen gesellschaftlich ausgegrenzt. Viele haben physisches und psychisches Leid erfahren und erleben es noch heute", schreiben die Fraktionen. Sie kritisieren, dass vor allem die Rechte der Betroffenen auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung häufig verletzt würden.

SPD, Grüne und Linksfraktion verlangen deshalb unter anderem, dass geschlechtszuweisende und -anpassende Operationen an minderjährigen Intersexuellen vor deren Einwilligungsfähigkeit verboten werden. Dabei müsse sichergestellt werden, dass eine alleinige stellvertretende Einwilligung der Eltern in irreversible geschlechtszuweisende Operationen ihres minderjährigen Kindes nicht zulässig sei, außer es handelt sich um lebensbedrohliche Notfälle.

Bundesregierung, Bundesländer, Kommunen und Ärzteschaft sollten außerdem sicherstellen, dass die Betroffenen stets in ein qualifiziertes interdisziplinäres Kompetenzzentrum zur Diagnostik und Behandlung vermittelt werden. Die Abgeordneten setzen sich auch dafür ein, Menschen, die in ihrer Kindheit gegen ihren Willen operiert worden sind, zu entschädigen.