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Manche wollen auf Karlsruhe warten

MEDIEN Ein Presseauskunftsgesetz des Bundes ist unter Experten umstritten

21.05.2013
2023-08-30T12:23:59.7200Z
2 Min

Die Notwendigkeit eines Presseauskunftsgesetzes des Bundes ist unter Experten umstritten. Dies wurde vergangene Woche in einer Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses zum von der SPD-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf "zur Auskunftspflicht von Bundesbehörden gegenüber der Presse" (17/12484) deutlich. Nach dem Willen der SPD-Fraktion soll mit dem Gesetz geregelt werden, dass Bundesbehörden gegenüber Vertretern der Presse und des Rundfunks zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe Auskünfte erteilen müssen, wenn der Auskunft keine Geheimhaltungsvorschriften entgegenstehen. Auskünfte sollen zudem nur dann verweigert werden können, wenn die Durchführung von schwebenden Gerichtsverfahren vereitelt, erschwert oder verzögert wird, schutzwürdige Privatinteressen verletzt werden oder die Veröffentlichung der angeforderten Informationen öffentliche Interessen gefährden oder schädigen.

Nicht anwendbar

Die SPD-Fraktion verweist in der Vorlage auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 20. Februar (BVerwG 6 A 2.12), wonach die Pressegesetze der Bundesländer auf Bundesbehörden nicht anwendbar sind. Deshalb müsse der Bund gesetzliche Regelungen erlassen, um den presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber Bundesbehörden zu klären.

Der Stuttgarter Rechtsanwalt Professor Emanuel Burkhardt betonte in der Anhörung, er halte die Entscheidung des Gerichts hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz in dieser Frage für unzutreffend. Nach seiner Rechtsauffassung komme die Gesetzgebungskompetenz hier den Ländern zu und nicht dem Bund. Dann bedürfe es keines Bundesgesetzes. Auch der Mainzer Professor Matthias Cornils wandte sich gegen die Annahme des Gerichts, den Ländern fehle die Gesetzgebungszuständigkeit für die Regelung eines Auskunftsanspruchs der Medien, soweit dieser sich an Bundesbehörden richte. Die besseren Gründe sprächen dafür, dass den Ländern hier die ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit zustehe. Fehle aber die Gesetzgebungskompetenz des Bundes, spreche alles dafür, abzuwarten, bis möglicherweise eine verfassungsgerichtliche Überprüfung zustande komme.

Cornelia Haß von der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union, Verdi, hielt dagegen eine bundesgesetzliche Regelung nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für "unverzichtbar". Benno Pöppelmann vom Deutschen Journalisten-Verband argumentierte, im Interesse der Rechtsklarheit sei eine schnelle Reaktion des Gesetzgebers nötig. Zwar sei eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil geplant, doch bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts müsse man mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts umgehen. Daher solle man nicht abwarten, sondern eine "vorsorgliche" Regelung schaffen.

Angela Rapp vom Deutschen Anwaltsverein regte an, das Informationsfreiheitsgesetz so zu ergänzen, dass es auch für die Presse gilt. Der Kölner Professor Michael Sachs sagte, eine bundesgesetzliche Lösung "mit dem bewussten Risiko des Kompetenzmangels" wäre am wenigsten problematisch, wenn einfach auf die jeweils maßgeblichen Landespressegesetze verwiesen würde.