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Neue Regeln bei Emissionen

21.05.2013
2023-08-30T12:24:00.7200Z
1 Min

UMWELT II

Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag Änderungen des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (17/13398) beschlossen. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen den Gesetztentwurf. Die SPD enthielt sich bei der Abstimmung. Das Gesetz sieht vor, dass mit der dritten Handelsperiode des EU-Emissionshandelssystems für die Erstellung von Emissionsberichten ab 2013 grundsätzlich nur noch Prüfstellen tätig sein dürfen, die von den Mitgliedstaaten selbst zugelassen wurden. Nach der neuen EU-Verifizierungsverordnung sollen in Zukunft auch Einzelsachverständige als Prüfer zugelassen werden. Dabei müssen die Mitgliedstaaten jedoch sicherstellen, dass diese mit akkreditierten Prüfstellen gleichwertig sind. In den ersten beiden Handelsperioden des EU-Emissionshandels konnten die Mitgliedstaaten bislang weitgehend selbst entscheiden, wie sie die Prüfung von Emissionsberichten regelten.

In Deutschland erfolgte die Prüfung des Emissionshandels bisher durch sogenannte sachverständige Stellen. Diese Stellen sind nach der neuen EU-Verifizierungsverordnung, mit der die Regelungen in Europa harmonisiert werden sollen, jedoch nicht mehr ausreichend legitimiert.