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Neue Regeln für Flüchtlingsschutz

10.06.2013
2023-08-30T12:24:00.7200Z
1 Min

ASYLRECHT

Der Bundestag hat grünes Licht für die Umsetzung der überarbeiteten Fassung der sogenannten EU-Qualifikationsrichtlinie in das nationale Recht gegeben. Das Parlament stimmte am Freitag bei Enthaltung der Linksfraktion einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/13063) in der Ausschussfassung (17/13556) zu. Die Vorlage enthält laut Bundesregierung zudem Anpassungen, die vor allem das Asylverfahrens- und das Aufenthaltsgesetz betreffen und bei denen es sich "insbesondere um klarstellende Regelungen und redaktionelle Änderungen" handelt.

Wie die Regierung in der Begründung erläutert, legt die Neufassung der "Qualifikationsrichtlinie" die Voraussetzungen für die Zuerkennung internationalen Schutzes fest. Darüber hinaus bestimme sie die mit dem jeweiligen Schutzstatus verknüpften Rechte und führe "insbesondere für international subsidiär Schutzberechtigte zu einem verbesserten Schutzstatus".

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die Schaffung eines "eigenständigen Status in Bezug auf die europarechtlichen subsidiären Schutztatbestände" vor, wie es in der Begründung weiter heißt. Die Schaffung eines eigenständigen internationalen subsidiären Schutzstatus habe Folgewirkungen. So werde die bislang dreistufige Prüfreihenfolge im Asylrecht künftig vierstufig. Sie beinhaltet die Prüfung der Asylberechtigung nach Artikel 16a des Grundgesetzes, der Flüchtlingseigenschaft, des internationalen subsidiären Schutzes sowie der nationalen Abschiebungsverbote ("nationaler subsidiärer Schutz"). Die Änderung bewirkt den Angaben zufolge zudem eine "klarere Trennung von internationalem subsidiärem Schutz und den nationalen Abschiebungsverboten".