Piwik Webtracking Image

Auslandseinsatz: Keine Neuregelung

17.06.2013
2023-08-30T12:24:01.7200Z
1 Min

INNERES II

Die Linksfraktion ist mit einem Vorstoß für mehr Mitsprache des Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundespolizei gescheitert. Mit den Stimmen der vier anderen Fraktionen lehnte das Parlament vergangene Woche einen Antrag der Linksfraktion (17/8381) ab, in dem sie von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundespolizeigesetzes gefordert hatte. Darin sollte der Vorlage zufolge "statt eines bloßen Rückholrechts" für Auslandseinsätze und Auslandsmissionen der Bundespolizei nach Paragraf 8 des Bundespolizeigesetzes eine Zustimmungspflicht des Bundestages festgeschrieben werden. Für Auslandsverwendungen von Polizeibeamten nach Paragraf 65 des Gesetzes sollte nach dem Willen der Linksfraktion "eine Pflicht zu konkreter Vorabinformation des Bundestages festgeschrieben und ein Recht des Bundestages auf Rückruf eingeführt" werden.

Mit den Stimmen der Koalition und der Linksfraktion lehnte das Parlament zudem einen Antrag der SPD-Fraktion zur Stärkung des deutschen Engagements beim Einsatz von Polizisten in internationalen Friedensmissionen (17/8603) ab. Darin sprach sich die SPD für eine "umfassende" Bund-Länder-Vereinbarung aus, um die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen zu verbessern, damit Deutschland seinen internationalen Verpflichtungen nachkommen kann. Zudem sollte die Bundesregierung laut Vorlage unter anderem zusammen mit den Ländern zusätzliche Anreize schaffen, um auch Fachkräfte aus anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes für Auslandseinsätze zu gewinnen.