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Die Aktionäre entscheiden über Managerhälter Mehr Wettbewerb tut not

ManagerGEhÄlter Bundestag beschließt Neuregelung

01.07.2013
2023-08-30T12:24:02.7200Z
2 Min

Das Thema sorgt seit Jahren für hitzige Emotionen an Stammtischen: Auch zu Zeiten von Finanzkrisen und Rezessionen stiegen die Gehälter von Wirtschaftsbossen teils kräftig an, während viele Arbeitnehmer den Gürtel enger schnallen mussten. Vergangene Woche verabschiedete der Bundestag nun mit der schwarz-gelben Koalitionsmehrheit einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/8989) in modifizierter Fassung (17/14214), wonach die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft jährlich das vom Aufsichtsrat vorgelegte Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder billigen muss. Dabei sind Angaben zu den höchstens erreichbaren Bezügen für die einzelnen Vorstandsmitglieder zu machen. Aus Sicht der Koalition wird durch die Ausweitung des Einflusses der Hauptversammlung die Verantwortung der Eigentümer gestärkt. Diese hätten ein Interesse an der Begrenzung von Ausgaben samt der Bezahlung von Vorständen, da diese Kosten zu Lasten der Rendite gingen.

Keine Mehrheit fanden Anträge von SPD (17/13472) und Grünen (17/13239), Managergehälter über eine Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Vorstandseinkommen zu beschränken. In beiden Vorlagen ging es im Kern darum, die volle Absetzbarkeit von Managereinkünften nur noch bis 500.000 Euro zu gestatten. Nach Meinung der SPD führt eine Aufwertung der Hauptversammlung nicht zur Limitierung von Vorstandseinkünften, weil dort nicht Kleinaktionäre, sondern institutionelle Anleger die Mehrheit hätten. Zudem werde die Mitbestimmung ausgehebelt, da Arbeitnehmer in Hauptversammlungen nicht vertreten seien.

Hier ein Zwischentitel

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