Inhalt

Hans-Jürgen Leersch
Kurz notiert

Keine längere Verjährung bei Steuerhinterziehung

Die Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung werden nicht angehoben. Der Bundestag lehnte am Donnerstag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP einen vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf (17/13664, 17/14159) ab, der eine Verlängerung der Verjährungsfrist in allen Fällen auf zehn Jahre gefordert hatte. Für den Entwurf stimmten die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, während sich die Linksfraktion enthielt. In seiner Begründung hatte der Bundesrat darauf hingewiesen, dass in nicht besonders schweren Fällen von Steuerhinterziehung die Steuerfestsetzungsverjährung in der Regel zehn Jahre, die Strafverfolgungsverjährung aber fünf Jahre betrage. Auch im Hinblick auf die zahlreichen seit 2010 aufgedeckten Steuerhinterziehungsfälle im Zusammenhang mit ausländischen Vermögensanlagen sollten alle Steuerstraftaten möglichst gleich lang strafrechtlich geahndet werden können, hatte der Bundesrat gefordert.

Grüne: Steuerpflicht koppeln an die Staatsbürgerschaft

Die Steuerpflicht soll an die deutsche Staatsbürgerschaft geknüpft werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (17/14133) die Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs, um damit Steuerflucht durch Wohnsitzverlegung zu unterbinden. Wie die Abgeordneten erläutern, ist es vermögenden Privatpersonen durchaus möglich, sich durch eine Verlagerung des Wohnsitzes in Niedrigsteuerländer wie die Schweiz oder Monaco der deutschen Steuerpflicht zu entziehen. Freibeträge sollen dafür sorgen, dass der größte Teil der im Ausland lebenden Staatsbürger von der Regelung nicht berührt wird und der Bürokratieaufwand gering bleibt. Der Bundestag lehnte den Antrag am Donnerstag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen ab.

Vorstoß zur Einrichtung einer Bundesfinanzpolizei erfolglos

Eine neue Bundesfinanzpolizei als Wirtschafts- und Finanzermittlungsbehörde wird es nicht geben. Der Bundestag lehnte am Donnerstag einen entsprechenden Antrag der Linksfraktion (17/12708, 17/13803) ab. Die Finanzpolizei sollte nach den Vorstellungen der Fraktion aus dem Zoll ausgegliedert werden und die Aufgabe erhalten, organisierte Geldwäsche, Außenwirtschaftskriminalität, Subventionsbetrug und organisierten Schmuggel zu bekämpfen.

Aus Politik und Zeitgeschichte

© 2023 Deutscher Bundestag