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Ein Arbeitsparlament

STATISTIK Noch nie hat der Bundestag so viele Drucksachen produziert wie in dieser Legislaturperiode

05.08.2013
2023-08-30T12:24:03.7200Z
5 Min

Sind bei Fernsehübertragungen aus dem Bundestag Bilder von einem schwach besetzten Plenarsaal zu sehen, macht gerne die Stammtischparole vom vermeintlich faulen Volksvertreter die Runde. Dabei versteht sich der Bundestag nicht nur als ein Arbeitsparlament, sondern kann das auch mit Zahlen belegen. Die Statistik über die Tätigkeit des 17. Deutschen Bundestages jedenfalls zeugt vom Arbeitseifer der Volksvertreter, selbst wenn man berücksichtigt, dass dem Parlament in der ablaufenden Legislaturperiode wie auch in der vorherigen fünf Fraktionen und nicht wie zuvor oftmals vier oder nur drei angehören.

Noch eine Sitzungswoche

Dabei endet die 17. Legislaturperiode erst mit der Konstituierung des am 22. September zu wählenden nächsten Bundestages, und bis dahin steht nicht nur Anfang September noch eine Sitzungswoche auf dem Programm. (Siehe auch Seite 3). Schon jetzt aber - genauer gesagt seit Ende Juni - hat der Bundestag in dieser Wahlperiode einen neuen Rekord bei der Zahl der durchnummerierten Drucksachen aufgestellt, die alle Vorlagen umfassen, die im Parlament behandelt werden, also beispielsweise Gesetzentwürfe, Anträge, Beschlussempfehlungen, Ausschussberichte, Unterrichtungen, Anfragen: 14.484 waren es am vergangenen Freitag um 13.00 Uhr. Das sind nochmals mehr als in der vorangegangenen Wahlperiode von 2005 bis 2009, die auf 14.163 Drucksachen gekommen war und den vorherigen, 1994 bis 1998 erzielten Höchstwert von 11.472 weit übertroffen hatte.

Nur einmal noch war die Zahl von 10.000 Drucksachen überhaupt übersprungen worden, nämlich um ganze sechs in der Legislaturperiode von 1998 bis 2002. Am wenigsten Drucksachen produzierte der Bundestag übrigens in der durch vorgezogene Neuwahlen verkürzten Wahlperiode von 1980 bis 1983 mit insgesamt 2.443.

Auch bei der Zahl der verabschiedeten Gesetzentwürfe wird der 17. Bundestag mit bislang 553 ebenfalls einen Wert in der Spitzengruppe einnehmen. Hier war die Höchstmarke in der Wahlperiode von 2005 bis 2009 mit 616 verabschiedeten Gesetzen erreicht worden; bis dahin hatte es von 1994 bis 1998 die meisten Gesetzesbeschlüsse des Bundestages in einer Wahlperiode gegeben, nämlich 566.

Nicht alle der seit der Bundestagswahl von 2009 gefassten Gesetzesbeschlüsse passierten ungeschoren den Bundesrat: 40 Mal wurde zu einem dieser Bundestagsbeschlüsse in der zurückliegenden Wahlperiode der Vermittlungsausschuss angerufen, 30 Mal durch die Länderkammer und zehn Mal durch die Bundesregierung. In einem Fall wurde der Vermittlungsausschuss gleich zwei Mal angerufen: erst durch die Bundesregierung, dann durch den Bundesrat. In einem weiteren Fall legte der Bundesrat gegen einen Gesetzesbeschluss des Bundestages Einspruch ein, der jedoch von den Abgeordneten zurückgewiesen wurde.

485 Gesetze

Am Ende wurden in der ablaufenden Legislaturperiode bis Anfang dieses Monats 485 Gesetze verkündet, deutlich weniger als in der vorherigen Wahlperiode, die mit 612 verkündigten Gesetzen freilich einen einsamen Höchstwert erzielt hatte. Von den bislang 485 in der 17. Legislaturperiode verkündeten Gesetzen gingen 385 auf Regierungsvorlagen zurück, 14 auf Bundesrats-Initiativen und 75 auf Initiativen des Bundestages. Bei letzteren handelte es sich in der übergroßen Mehrzahl um Vorstöße der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP. In jeweils zwei Fällen vermerkt die Statistik gemeinsame Initiativen aller fünf Fraktionen beziehungsweise Initiativen von Abgeordneten ohne Beteiligung der Fraktionen. Ebenfalls zwei Mal handelte es sich um gemeinsame Initiativen von Koalition und SPD; acht Mal waren Union, SPD, FDP und Grüne zusammen initiativ geworden.

Die Gesamtzahl der beim Bundestag beziehungsweise Bundesrat in der ablaufenden Legislaturperiode eingebrachten Gesetzesvorhaben liegt bislang (Stand 1. August) wie in der Wahlperiode von 1990 bis 1994 bei 895; weniger waren es im vereinten Deutschland lediglich in der auf drei Jahre verkürzten Wahlperiode von 2002 bis 2005. Bei den 895 Gesetzesvorhaben der vergangenen vier Jahre handelte es sich um 486 Regierungsvorlagen, 278 Bundestags-Initiativen und 131 Gesetzesanträge von Ländern, von denen einer dem Bundesrat bereits vor Beginn dieser Legislaturperiode zugeleitet worden war.

Zwei Fünf-Fraktionen-Entwürfe

Von insgesamt 840 beim Bundestag eingebrachten Gesetzesvorhaben kamen 487 von der Bundesregierung, während es 75 Mal um Bundesrats-Initiativen ging. Von den Koalitionsfraktionen kamen 84 Gesetzesinitiativen, zudem brachten CDU/CSU und FDP 5 Initiativen gemeinsam mit der SPD und weitere zehn mit den Sozialdemokraten und den Grünen ein sowie zwei mit allen drei Oppositionsfraktionen.

Die haben in der laufenden Wahlperiode insgesamt 172 weitere eingebrachte Gesetzesentwürfe eingebracht, von denen das Parlament - wie zu erwarten - freilich keinen verabschiedete. Die meisten dieser Entwürfe brachte die Grünen-Fraktion mit 75 Vorlagen ein, gefolgt von den Sozialdemokraten mit 52 und der Fraktion Die Linke mit 41 Entwürfen. Vier weitere Vorlagen brachten SPD und Grüne gemeinsam ein.

Anträge und Anfragen

Besonders fleißig zeigte sich die Grünen-Fraktion in der 17. Wahlperiode auch mit 583 bislang vorgelegten selbstständigen Anträgen. Von der Linksfraktion kamen 572 solche Anträge und von der SPD 491; weitere 44 wurden von den Grünen zusammen mit den Sozialdemokraten und zwei von den Grünen gemeinsam mit der Linksfraktion gestellt, drei Anträge stellten alle drei Oppositionsfraktionen zusammen. Die schwarz-gelbe Koalition brachte 166 dieser Initiativen allein und weitere 53 zusammen mit einer (2) oder zwei (41) der Oppositionsfraktionen oder auch mit allen drei (10) ein.

Auch bei der Zahl der Entschließungsanträge liegen die Grünen mit 136 an der Spitze vor der Linksfraktion mit 127 und der SPD mit 93; drei solche Anträge stellten Sozialdemokraten und Grüne gemeinsam und einen weiteren alle drei Oppositionsfraktionen zusammen. Von der Koalition wurden 15 Entschließungsanträge gezählt, zwei weitere stellte sie zusammen mit der SPD sowie vier mit SPD und Grünen und einen mit allen Oppositionsfraktionen.

Von den insgesamt 54 Großen Anfragen kamen 24 von der SPD, 14 von der Linksfraktion, 13 von den Grünen und zwei von der Koalition. Eine weitere Große Anfrage stellten die Fraktionen von SPD, Die Linke und Grüne gemeinsam, ebenso wie eine Kleine Anfrage. Von den bis Anfang August insgesamt 3.507 gestellten Kleinen Anfragen kamen 37 von der Koalition, 442 von der SPD, 1.408 von den Grünen und 1.616 von der Linksfraktion. In drei weiteren Fällen handelte es sich um eine gemeinsame Kleine Anfrage der Sozialdemokraten und der Grünen; einmal richteten SPD, Die Linke und die Grünen-Fraktion zusammen eine solche Anfrage an die Bundesregierung.

Auch bei den Einzelfragen von Abgeordneten war die Opposition in den zurückliegenden knapp vier Jahren fleißig. Mündliche Fragen wurden dabei bis Anfang August 2.294 Mal von Sozialdemokraten gestellt, 2.278 Mal von Grünen und 1.376 Mal von Mitgliedern der Linksfraktion, während sich die Unions-Abgeordneten mit 76 dieser Fragen begnügten und die Freidemokraten mit 33. Die meisten schriftlichen Fragen reichten die SPD-Abgeordneten mit 7.024 ein, gefolgt von den Grünen mit 5.390 und Linke-Parlamentariern mit 5.116. Wurden von den Volksvertretern der Union noch 827 schriftliche Fragen gestellt, griffen die FDP-Abgeordneten nur 402 Mal zu diesem Instrument. Sie hatten in der 17. Wahlperiode auch keine sogenannten dringliche Fragen, anders als die Parlamentarier der Union mit zwei sowie die Sozialdemokraten mit 17, die Grünen mit 38 und Die Linke mit 50 solcher Fragen.

251 Plenarsitzungen

Seit seiner Konstituierung am 27. Oktober 2009 absolvierte der 17. Bundestag bislang 251 Plenarsitzungen; im Vergleich der Wahlperioden wird er im oberen Viertel landen: 253 Sitzungen wurden in der Legislaturperiode von 1998 bis 2002 gezählt, 256 waren es 1983 bis 1987 und 259 in der Periode von 1972 bis 1976. Nur einmal hatten sich die Abgeordneten noch häufiger getroffen, nämlich von 1949 bis 1953 in der ersten Wahlperiode mit 282 Sitzungen.