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Der zweite Mann im Staatsgebilde

PRÄSIDIUM Lammert steht vor der dritten Amtsperiode. Erst zwei Stellvertreter nominiert

14.10.2013
2023-08-30T12:24:06.7200Z
5 Min

Die Wochen nach der Bundestagswahl sind Zeiten der Spekulationen, der Minenhunde, Büchsenspanner und Nebelwerfer aus der Politik. Das gilt drei Wochen nach der Bundestagswahl vor allem für die künftige Koalition, aber teils auch für das künftige Bundestagspräsidium. Drei Kandidaten für das oberste Parlamentsgremium sind bereits nominiert - für die Unionsfraktion Norbert Lammert (CDU) als Präsident und Johannes Singhammer (CSU) als Vizepräsident und erneut für die Linksfraktion Petra Pau als Vizepräsidentin -, aber über die Nominierungen der SPD-Fraktion herrscht ebenso noch Unklarheit wie über die der Grünen-Fraktion. Auch die Größe des neuen Parlamentspräsidiums ist noch in der Schwebe.

Klarheit herrscht über den Termin der Konstituierung des 18. Deutschen Bundestages: Nach einem Beschluss des "Vor-Ältestenrats" konstituiert sich das Parlament am 22. Oktober - dem letztmöglichen Tag laut Grundgesetz. Danach muss ein neugewählter Bundestag spätestens 30 Tage nach der Wahl zusammentreten. An diesem Tag wird auch das Bundestagspräsidium gewählt: Es besteht aus dem Bundestagspräsidenten und seinen Vizepräsidenten. Das Präsidium tritt in jeder Sitzungswoche des Parlaments zusammen und wirkt unter anderem an Personalangelegenheiten der Bundestagsverwaltung und bei wichtigen Vertragsabschlüssen mit.

Wenn sich der neue Bundestag am 22. Oktober im Reichstagsgebäude konstituiert, eröffnet traditionell der älteste Abgeordnete als Alterspräsident die Sitzung. Dies ist wie 2009 Heinz Riesenhuber (CDU) mit 77 Jahren. Wenn er um 11 Uhr redet und erst danach der neugewählte Präsident sein Amt übernehmen kann, ist Riesenhubers Partei- und Fraktionskollege, der bisherige Bundestagspräsident Norbert Lammert, zeitweilig nicht mehr im Amt. Aber Lammert steht nach seiner einstimmigen Nominierung durch die Unionsfraktion vergangene Woche nach 2005 und 2009 vor seiner dritten Amtszeit als Bundestagspräsident. Traditionell stellt die stärkste Fraktion - das ist nach der Wahl vom 22. September mit großem Abstand die Union vor der SPD - den Parlamentspräsidenten. Norbert Lammert hat sich mit seiner Amtsführung über alle Fraktionnen hinweg breiten Respekt verschafft und auch nach Ansicht vieler Oppositionspolitiker den Bundestag als unabhängiges Verfassungsorgan bisher gut vertreten. So stimmte er in der vergangenen Legislaturperiode bei der umstrittenen Steuerentlastung für Hoteliers gegen die Linie der eigenen Koalition oder verschaffte - gegen die Wünsche der Fraktionsspitzen - Kritikern der Euro-Rettungspolitik aus den Koalitionsfraktionen couragiert immer wieder Rederechte im Plenum. Bei der Euro-Rettung war Lammert ein unermüdlicher Mahner für die Rechte des Parlaments gegen "dringliche" Vorstöße der Regierung oder aus Brüssel.

Der Bundestagspräsident steht in Deutschland protokollarisch an zweiter Stelle des Staates, nach dem Bundespräsidenten und vor dem Bundeskanzler. Danach kommen der Bundesratspräsident und der Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Obwohl die Legislative als eigenständiges Verfassungsorgan von der Exekutive getrennt ist, hängt doch die Wahl der Spitze des Parlaments stets mit der Regierungsbildung zusammen. So wird Lammerts Wahl im regionalen Proporz der Union bei der späteren Berechnung der Ministerposten angerechnet.

Zu den Aufgaben des Bundestagspräsidenten gehören die Leitung der Plenarsitzungen, die Parlamentsvertretung nach außen, die Wahrnehmung des Hausherrnrechte sowie die Tätigkeit als Behördenchef der 3.000-köpfigen Bundestagsverwaltung. Er nimmt auch die Rechenschaftsberichte der Parteien entgegen, verwaltet deren staatliche Finanzierung und spricht bei Verstößen Sanktionen aus.

Im Gegensatz zum Bundespräsidenten lässt der Parlamentspräsident seine Parteimitgliedschaft nicht ruhen, sondern ist - bei aller Zurückhaltung - Teil der rauen Wirklichkeit der Politik und nimmt auch an Plenumsabstimmungen teil. Er wird wie die Vizepräsidenten für eine Wahlperiode vom Bundestag geheim gewählt. Es gibt keine Möglichkeit mehr, ihn in der Legislaturperiode abzuwählen. Gleichwohl haben in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bisher vier Präsidenten - alle von der CDU - ihr hohes Amt vorzeitig aufgegeben: 1950 Erich Köhler wegen Kritik an seiner Amtsführung und Krankheit, 1969 Eugen Gerstenmaier wegen Berichten über sein ungeschicktes Verhalten bei der Wiedergutmachung in eigener Sache, 1984 Rainer Barzel wegen des Vorwurfs, über eine Anwaltskanzlei Geld vom Flick-Konzern erhalten zu haben und 1988 Philipp Jenninger wegen Kritik an seiner Rede zum 50. Jubiläum der "Reichskristallnacht".

Wer die Stimmen der Mehrheit der 631 Bundestagsabgeordneten erhält, ist gewählt. Auch die Vizepräsidenten-Wahl ist im Kontext der Regierungsbildung zu sehen. Die Vertreter des Parlamentspräsidenten kommen nämlich für Ministerstühle nicht mehr in Betracht. Wenn sich also Renate Künast und Claudia Roth von den Grünen derzeit um dieses Amt streiten, könnten sie bei einer schwarz-grünen Koalition nicht mehr Ressortchefs werden. Im Gegensatz zu früheren Jahren gibt es bisher keinen offenen Streit zwischen den Parteien über die Zahl der künftigen Vizepräsidenten und damit die Größe des Präsidiums. Der "Vor-Ältestenrat" hat darüber noch nicht offiziell befunden, die Zahl der Vizepräsidenten ist Teil der Verhandlungsmasse in den Koalitionsgesprächen. Nach dem Ausscheiden der FDP-Fraktion müsste die Zahl der Vizepräsidenten diesmal von fünf auf vier schrumpfen. Nicht ausgeschlossen ist aber, dass Union oder SPD oder auch beide diesmal zwei Vizepräsidenten für sich reklamieren. Nach der Bundestags-Geschäftsordnung hat jede Fraktion Anspruch auf mindestens einen Sitz im Präsidium. 2005, als Union und SPD bei der Bundestagswahl etwa gleich stark abgeschnitten hatten, konnten die Sozialdemokraten noch durchsetzen, zwei Vizepräsidenten und damit gleich viel Präsidiumssitze wie die Union zu bekommen, während die drei kleineren Fraktionen (FDP, Linke, Grüne) je ein Vizepräsidentenamt erhielten. Die Regelung der Geschäftsordnung, dass jeder Fraktion mindestens ein Sitz im Bundestagspräsidium zusteht, gilt erst seit der 13. Wahlperiode 1994-1998, als die Grünen wieder in Fraktionsstärke (als drittstärkste Fraktion) ins Parlament eingezogen waren. Bis dahin hatte die Union den Bundestagspräsidenten gestellt, CDU oder CSU und die FDP stellten je einen und die SPD zwei Bundestagsvizepräsidenten. Die Grünen, 1983 erstmals in den Bundestag eingezogen, wurden lange nicht berücksichtigt.

Die Grünen entscheiden nun auf ihrer Fraktionssitzung am 15. Oktober über die Bewerbungen von Renate Künast oder Claudia Roth. Die SPD-Fraktion will erst am 21. Oktober, also einen Tag vor der Bundestagskonstituierung, ihre(n) Kandidaten nominieren. Wenn der Deutsche Bundestag am 22. Oktober das Präsidium wählt, sitzen dann dort nach dem Ausscheiden von Wolfgang Thierse (SPD), Eduard Oswald (CSU) und Hermann Otto Solms (FDP) nur noch zwei Politiker aus dem bisherigen Gremium: Norbert Lammert und Petra Pau.