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DISKONTINUITÄT Zeitdruck am Ende der Legislaturperiode

14.10.2013
2023-08-30T12:24:06.7200Z
2 Min

Zum Ende einer Legislaturperiode verordnet sich der Bundestag stets ein wahres Mammutprogramm. Dann werden ausufernde Tagesordnungen abgehandelt, die Abgeordneten stimmen in den letzten Sitzungstagen über Dutzende Vorlagen ab. Auslöser für diese Eile ist das Prinzip der Diskontinuität. Das regelt die sachliche, personelle und organisatorische Erneuerung des Parlaments nach Ablauf einer Legislaturperiode.

Durch die Diskontinuität verlieren nicht nur die Abgeordneten ihr Mandat, auch die Organe des Bundestages - etwa Ausschüsse und Enquetekommissionen - müssen vom neuen Bundestag neu gebildet werden. Unter Druck setzt die Parlamentarier aber primär die sachliche Diskontinuität: Gesetzesvorhaben oder Anträge, die nicht innerhalb einer Wahlperiode abgeschlossen werden, verfallen automatisch und müssen in der neuen Wahlperiode gegebenenfalls wieder neu auf den Weg gebracht werden. In Paragraf 125 der Geschäftsordnung des 17. Deutschen Bundestags heißt es: "Am Ende der Wahlperiode des Bundestages gelten alle Vorlagen als erledigt." Ausgenommen sind lediglich Petitionen und Vorlagen, die keiner Beschlussfassung bedürfen.

So scheiterten auch in diesem Jahr Vorhaben der Bundesregierung auf den letzten Metern: Die rot-rot-grüne Mehrheit im Bundesrat stoppte wenige Tage vor der Bundestagswahl die Pläne der schwarz-gelben Regierung, Regelungen zur Begrenzungen für Managergehälter einzuführen und zusätzliche Millionen für die Gesundheitsprävention zur Verfügung zu stellen. Auch der geplanten Änderung des Gewerberechts, um Zwangsprostitution in Deutschland einzudämmen, und einem Gesetzentwurf zum Bildungssparen versagte die Länderkammer die Zustimmung - und rief den Vermittlungsausschuss an. Der aber wird vor der Konstitution des neuen Bundestags nicht mehr zusammenkommen: Die Initiativen sind damit vorerst gestorben.

Sonderfall EU

Das Diskontinuitätsprinzip gilt zwar in vielen europäischen Parlamenten, faktisch aber nicht auf EU-Ebene. Die EU-Organe müssten sich immer wieder mit Initiativen beschäftigen, die zehn Jahre und älter seien, kritisiert etwa Altbundespräsident Roman Herzog. Die Diskontinuität gehöre in die EU-Gesetzgebung. Dort müsse sie als "Subsidiaritätswächter" dafür sorgen, dass staatliche Aufgaben zunächst von den kleinsten Organisationsformen erledigt werden und höhere Ebenen erst eingreifen, wenn dies nicht möglich ist.