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Hauptausschuss ist eingesetzt

02.12.2013
2023-08-30T12:24:08.7200Z
1 Min

BUNDESTAG

Der neue Hauptausschuss des Bundestages ist vergangenen Donnerstag unter Leitung von Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengekommen. Das Parlament hatte zuvor gegen die Stimmen der Links- und der Grünen-Fraktion beschlossen, für die Zeit bis zur Konstituierung der ständigen Ausschüsse einen Hauptausschuss einsetzen. Es folgte damit einem Antrag der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (18/101). Ein Antrag der Grünen (18/102) auf Einsetzung von 22 Ausschüssen fand keine Mehrheit. Bereits in der vorherigen Sitzung hatte der Bundestag einen Antrag der Linken (18/54) abgelehnt, zunächst neun Ausschüsse einzusetzen.

Dem Hauptausschuss gehören je 47 ordentliche und stellvertretende Mitglieder an, von denen die Unions-Fraktion 23, die SPD-Fraktion 14, die Fraktion Die Linke fünf und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls fünf Mitglieder entsendet. Der Vorsitz obliegt dem Bundestagspräsidenten oder einem seiner Stellvertreter ohne Stimmrecht.

"Die Zuständigkeiten des Hauptausschusses werden durch Überweisungen des Plenums des Deutschen Bundestags begründet", heißt es in dem Beschluss. Der Hauptausschuss sei Ausschuss im Sinne der Grundgesetzartikel 45, 45 a und 45c, die die Bestellung von Ausschüssen für die Angelegenheiten der Europäischen Union, für auswärtige Angelegenheiten und für Verteidigung sowie eines Petitionsausschusses vorschreiben. Zudem sei der Hauptausschuss auch "Haushaltsausschuss im Sinne der entsprechenden gesetzlichen und geschäftsordnungsrechtlichen Vorgaben". Mit der für Mitte Januar geplanten Konstituierung der ständigen Ausschüsse des Bundestages wird der Hauptausschuss dem Beschluss zufolge aufgelöst sein.