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Schärfere Regeln gegen Doping

20.01.2014
2023-11-08T12:31:20.3600Z
1 Min

GESUNDHEIT

Mit schärferen Regelungen im Arzneimittelrecht und im Strafgesetzbuch will der Bundesrat potenziellen Dopingsündern den Kampf ansagen. Die Länderkammer legte einen Gesetzentwurf (18/294) vor mit dem Ziel, die Dopingbekämpfung im Sport effektiver zu gestalten. Er sieht vor, die entsprechende Verbotsregelung im Arzneimittelgesetz (AMG) auf den gewinnorientierten Handel und die dem Doping zugrunde liegenden Wirkstoffe zu erweitern.

Ferner soll nach dem Willen des Bundesrates in das AMG der Tatbestand des "Dopingbetrugs" aufgenommen werden. Demnach soll es verboten sein, "an berufssportlichen Wettkämpfen teilzunehmen, wenn der Berufssportler (…) Dopingmittel im Körper oder eine Methode zur Manipulation von Blut oder Blutbestandteilen angewendet hat". Auch sollen dem Entwurf zufolge unter anderem die Strafobergrenze für Dopingdelikte von drei auf fünf Jahre Freiheitsstrafe angehoben und der "Dopingbetrug" in die Sanktion einbezogen werden.

Die Bundesregierung erklärt in ihrer Stellungnahme, die Diskussion habe gezeigt, dass es beim neu formulierten Tatbestand des Dopingbetrugs "noch erhebliche Abgrenzungs- und Bestimmtheitsprobleme gibt, insbesondere mit Blick auf die Definition des ‚Berufssports' sowie die Unterscheidung des (strafbaren) Einsatzes von Dopingmitteln im Wettkampf vom (straflosen) Einsatz im Training."