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"Rauch der Verleumdung"

INTERVIEW Politologe Patzelt über das Antibestechungsgesetz

24.02.2014
2023-08-30T12:26:10.7200Z
2 Min

Herr Professor Patzelt, brauchen wir in Deutschland das neue Gesetz zur verschärften Bekämpfung der Bestechung von Abgeordneten?

Zu den Gemeinplätzen der Parlamentarismuskritik gehört, dass Abgeordnete von Lobbyisten mit Zigarren im Mund und Geldköfferchen in der Hand bestochen werden. Dieses Vorurteil hat inzwischen so viel Druck entwickelt, dass ihm durch symbolische Politik Rechnung getragen wird. Denn das ist ein gesetzliches Verbot der Abgeordnetenbestechung im Grunde. Vernünftig angewandt, wird eine solche Rechtsvorschrift aber nicht schaden.

Viele Mandatsträger sorgen sich um ihren Ruf, wenn Staatsanwälte auf der Basis des neuen Gesetzes Ermittlungen einleiten, die sich später als unbegründet erweisen.

Sarkastisch könnte man sagen, dass der Ruf von Parlamentariern ohnehin nicht weiter ruiniert werden kann - weil sich hier nämlich Vorurteile bis hin zur Unbelehrbarkeit verfestigt haben. Der Blick auf das Schicksal des ehemaligen Bundespräsidenten Wulff lehrt schon, dass der Rauch der Verleumdung auch ohne ihn begründendes Feuer aufsteigen kann.

Warum gelten bei Parlamentariern für Bestechung andere Maßstäbe als bei Amtsträgern?

Der auf Kontaktpflege und Kommunikation angelegte Beruf des Parlamentariers macht Situationen zu normalen, die für einen Regierungsrat doch außergewöhnlich sein mögen: Teilnahme an Empfängen, Informationsbesuche im angenehmen Rahmen. Solange man nicht die Abgeordnetenrolle wie das Amt eines öffentlich Bediensteten ausgestalten und damit im Grunde überflüssig machen will, müssen gesetzliche Regeln hier die Natur der Sache respektieren.

Es wird sich nur schwer beweisen lassen, dass ein Abgeordneter im Auftrag eines Interessenvertreters gehandelt hat.

Natürlich ist es legal, dass Lobbyisten ebenso wie Unternehmen und einzelne Bürger politische Landschaftspflege betreiben. Es gibt ja in einer Demokratie kein Politikmonopol für Politiker. Wer hofft, das Gesetz werde das enge Beziehungsgeflecht zwischen gesellschaftlichen Interessenträgern und Abgeordneten auslichten, wird enttäuscht werden. Andererseits schadet es nicht, wenn das, was man wirklich nicht tut, obendrein gesetzlich untersagt wird.