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Vorstoß zum Strafgesetzbuch

07.04.2014
2023-08-30T12:26:12.7200Z
1 Min

NS-RECHT

Eine unabhängige Kommission aus Historikern und Strafrechtlern soll nach dem Willen der Linksfraktion das Strafgesetzbuch auf Formulierungen aus der NS-Zeit durchforsten und Änderungsvorschläge unterbreiten. In dem Antrag der Fraktion (18/865) heißt es, bestimmte vermeintliche Gesinnungen von Tätern dürften nicht mehr als Grund für eine Strafverfolgung herhalten, stattdessen müssten die Taten als solche beurteilt werden. Die Fraktion begrüßt zwar die Absicht von Justizminister Heiko Maas (SPD), die Paragrafen zum Thema Mord und Totschlag überprüfen zu lassen, dieser Auftrag greife aber zu kurz. Es müsse vielmehr im gesamten Strafgesetzbuch untersucht werden, wo sich noch Formulierungen aus der NS-Zeit befänden.

Das heutige Strafrecht sei zwar nicht nationalsozialistisch. Allerdings habe man nach 1945 nicht auf die Gesetzeslage von vor 1933 zurückgegriffen, sondern sämtliche während der NS-Zeit vorgenommenen Änderungen akzeptiert, sofern sie nicht als klar rassistisch aufgehoben worden seien. Die sogenannten "Gesinnungsmerkmale" seien zum Teil bereits aus dem Strafrecht getilgt, mitunter aber noch vorhanden. Die Folge sei, dass in manchen Paragrafen angeblich typische Verhaltensweisen von Tätern und nicht die Tat selbst unter Strafe gestellt werde. So werde bei Mord etwa auf "Mordlust", "Habgier" oder "Heimtücke" abgehoben, und bei der Misshandlung von Schutzbefohlenen sei von "böswillig" und "roh", bei schwerer Körperverletzung von "hinterlistig" die Rede.