Piwik Webtracking Image

Keine große Welle

RENTENPAKET Experten äußern sich zu den Regierungsplänen

12.05.2014
2023-08-30T12:26:14.7200Z
2 Min

Das Risiko einer Frühverrentungswelle durch die geplante abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren bewertet eine Mehrheit von Sachverständigen als gering. Dies wurde in der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales deutlich, in der nicht nur das Rentenpaket der Bundesregierung (18/909), sondern auch drei Anträge der Linken (18/9, 18/765, 18/767) zu den Themen Mütterrente, Erwerbsminderungsrente und Altersarmut zur Diskussion standen.

So stellte Christian Rauch für die Bundesagentur für Arbeit fest, dass eine vorsätzlich herbeigeführte Arbeitslosigkeit mit 61 Jahren für die Arbeitnehmer erhebliche finanzielle Einbußen bedeuten würde. Auch für die Arbeitgeber wäre der Verlust von erfahrenen Beschäftigten nicht lukrativ, sagte Rauch. Ähnlich argumentierte auch der Deutsche Gewerkschaftsbund. Kritiker der Rente mit 63 befürchten, dass Beschäftigte sich mit 61 Jahren in die Arbeitslosigkeit verabschieden, um anschließend trotzdem die abschlagsfreie Rente mit 63 zu beziehen.

Gert G. Wagner, Professor für Empirische Wirtschaftsforschung und Wirtschaftspolitik an der Technischen Universität Berlin, vermutete, wenn die Prognosen zum Fachkräftemangel stimmten, dann komme es eher zu einer stärkeren Erwerbstätigkeit Älterer statt zu deren Frühverrentung.

Eckart Bomsdorf, Professor für Wirtschafts- und Sozialstatistik an der Universität Köln, betonte, einem Missbrauch der Rente mit 63 könne man am besten mit einer Stichtagsregelung begegnen. Er kritisierte, dass es keine Notwendigkeit für die Rente mit 63 gibt: "Die Rente mit 63 ist ein ungerechtfertigtes Privileg und widerspricht den Prinzipien der Rentenversicherung." Ähnlich kritisch äußerte sich die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Deren Vertreter, Alexander Gunkel, betonte, durch die Rente mit 63 würden "Weichen falsch gestellt", weil sie für jene Fehlanreize biete, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten könnten. Es sei generell falsch, Zeiten der Arbeitslosigkeit auf die Wartezeit anzurechnen, sagte Gunkel.

Einig war er sich mit einer Mehrheit der Sachverständigen darin, dass die Maßnahmen des Rentenpakets langfristig zu deutlichen Leistungsminderungen in der Rentenversicherung führen werden, weil dadurch das Rentenniveau stärker sinkt als bisher geplant.