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Antiterrordateigesetz wird novelliert

10.06.2014
2023-08-30T12:26:15.7200Z
2 Min

INNERES

Der Gesetzentwurf der Bundesregierungzur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze (18/1565) stößt bei der Opposition auf deutliche Kritik. Mit dem Entwurf, den der Bundestag vergangene Woche in erster Lesung behandelte, sollen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom April 2013 (1 BvR 1215/07) umgesetzt werden. Danach ist die Errichtung einer Antiterrordatei (ATD) als Verbunddatei verschiedener Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus "in ihren Grundstrukturen mit der Verfassung vereinbar", führt die Regierung in der Vorlage aus. Bei einigen Regelungen verlange das Gericht jedoch Änderungen. Nach der Neuregelung soll unter anderem das Bundeskriminalamt dem Bundestag alle drei Jahre über den Datenbestand und die Nutzung der Antiterrordatei berichten müssen. Darüber hinaus sollen die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder nach dem Vorschlag künftig im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit Datenschutzkontrollen mindestens alle zwei Jahre durchführen, wie die Regierung schreibt. Neben den von Karlsruhe beanstandeten Vorschriften im Antiterrordateigesetz sollen mit der Novelle auch die entsprechenden Vorschriften im Rechtsextremismus-Datei-Gesetz geändert werden.

Ulla Jelpke (Linke) wertete die Vorlage als "Affront". Unter dem "Vorwand der verfassungskonformen Ausgestaltung" wolle die Regierung die Datennutzung noch erweitern, gab Jelpke zu Protokoll. Irene Mihalic (Grüne) bemängelte, der Entwurf gehe an den Erfordernissen, die sich aus dem Urteil ergäben, vorbei. So werde die "verfassungswidrige erweiterte Datennutzung" für die Antiterrordatei neu eingeführt.

Clemens Binninger (CDU) unterstrich, man passe die Regelungen zu beiden Dateien an die Vorgaben des Gerichts an und wolle die Auswerte- und Analysefähigkeit der ATD ausbauen. Uli Grötsch (SPD) erklärte, die ATD habe sich "in jeglicher Hinsicht bewährt".