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Hilfe durch innovativen Schallschutz

Verkehrslärm Neue Verordnung soll Verbesserungen für die Anwohner von Bahnstrecken bringen

10.06.2014
2023-08-30T12:26:16.7200Z
2 Min

Lärm macht krank. Dies gilt auch für den Schienenlärm. Deshalb hat die Bundesregierung eine Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (18/1280) vorgelegt, die von den meisten Experten vergangene Woche in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur positiv aufgenommen wurde. Mit der Änderung will die Bundesregierung aktuelle Erkenntnisse aus den Bereichen Immissionen von Eisenbahnen und Straßenbahnen sowie Lärm-ausbreitung in die Verkehrslärmschutzverordnung einarbeiten. Die neue Berechnungsvorschrift Schall 03 (2012) soll das bisherige Verfahren Schall 03 aus dem Jahr 1990 ersetzen.

Für Jens Böhlke vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) stellt der Entwurf eine Verbesserung dar. Sie ermögliche gegenüber der Schall 03 "grundsätzlich" eine genauere Berechnung der Schienenlärmbelästigung betroffener Anwohner beim Neu- und Ausbau von Schienenstrecken der Eisenbahnen des Bundes (Lärmvorsorge). Hieraus würde nicht zuletzt auch eine größere Sicherheit im Hinblick auf festgesetzte Maßnahmen zum Schutz der Anwohner von Eisenbahnlärm resultieren. Zusätzlich würden Lärmprognosen zukünftig stärker als bisher eine Plausibilisierung gegenüber der Planfeststellungsbehörde bedürfen. Deshalb sei die Verordnung wichtig für die zukünftige Arbeit des EBA. Auch Wolfgang Herrmann von der Obermeyer Planen und Beraten GmbH hält es für notwendig, dass die fast 25 Jahre alte Schall 03 an den Stand der Technik angepasst wird. Er habe erste praktische Erfahrungen mit der Richtlinie sammeln können: Trotz einer deutlich größeren Komplexität des Berechnungsverfahrens sei sie für den Anwender praktikabel. Für Wolfgang Probst von DataKustik bringt die Neufassung "voraussichtlich" eine Verbesserung für die vom Lärm betroffene Bevölkerung. Diese gelte vor allem für die Integration von innovativen Schallschutz.

Kritisch äußerte sich Gerd Kirchhoff von der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm. Die geplante Verordnung unterlaufe das Vorhaben, EU-einheitliche Regeln zur Berechnung und Bewertung aller Arten von Umgebungslärm zu schaffen. Sie fördere die weitere Zersplitterung des nationalen Lärmschutzrechts. Deshalb solle die Entscheidung auf EU-Ebene abgewartet werden.