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"Das Glas ist deutlich mehr als halbvoll"

STAATSANGEHÖRIGKEIT Trotz heftiger Oppositionskritik beschließt der Bundestag die Neuregelung zur Optionspflicht

07.07.2014
2023-08-30T12:26:17.7200Z
2 Min

Der Bundestag hat den Weg für die von der Bundesregierung geplante Neuregelung der sogenannten Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht frei gemacht. In namentlicher Abstimmung votierten 463 Parlamentarier am Donnerstagabend für den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1312) in der Ausschussfassung (18/1955). Dagegen stimmten 111 Parlamentarier bei einer Enthaltung. Keine Mehrheit fanden dagegen je ein Gesetzentwurf der Linksfraktion (18/1092) und der Grünen (18/185(neu)) zur Aufhebung der Optionspflicht sowie ein Linken-Antrag "für ein fortschrittliches Staatsangehörigkeitsrecht" (18/286).

Dem Beschluss zufolge sollen in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können. Nach der bisherigen Optionspflicht müssen sich in Deutschland geborene Kinder von Ausländern bis zum 23. Lebensjahr zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden. Laut Neuregelung ist in der Bundesrepublik aufgewachsen, wer sich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres "acht Jahre gewöhnlich in Deutschland aufgehalten hat, sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat oder über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung verfügt".

In der Debatte betonte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), die Neuregelung gebe den Betroffenen Rechtssicherheit und solle ihr Heimatsgefühl stärken. Auch befriede sie einen langjährigen politischen Konflikt und stärke den Zusammenhalt im Land.

Sevim Dagdelen (Linke) kritisierte die Neuregelung als "kleingeistige Änderung des bestehenden Staatsangehörigkeitsgesetzes". Der Union hielt sie vor, "ideologisch borniert" am "überholten Dogma der Vermeidung von Mehrstaatigkeit" festzuhalten.

Volker Beck (Grüne) bemängelte, mit der Neuregelung sage man jungen Deutschen, dass sie "nur Deutsche auf Probe" seien. Auch habe nach den europäischen Verträgen jeder Deutsche das Recht, sich in der EU frei zu bewegen. Das spreche die Koalition den Menschen mit ausländischen Eltern ab.

Rüdiger Veit (SPD) sagte, die Sozialdemokraten hätten in den Koalitionsverhandlungen mit der Union gerne vereinbart, generell Mehrstaatigkeit hinzunehmen. Dies sei nicht gelungen. Stattdessen habe man einen Kompromiss gefunden, bei dem das "Glas nicht halbleer, sondern deutlich mehr als halbvoll" sei. Jetzt müssten sich 4.000 und ab 2018 dann 40.000 junge Menschen nicht mehr entscheiden zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern.

Der CSU-Parlamentarier Stephan Mayer wertete die Neuregelung als ein "zukunftsweisendes Gesetz". Dabei bleibe es beim Grundsatz der Optionspflicht und auch dem "richtigen Grundsatz der Vermeidung der doppelten Staatsangehörigkeit". Das Gesetz sei integrationspolitisch sinnvoll und stärke hoffentlich den gesellschaftlichen Zusammenhalt.