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KORRUPTION  : UN-Abkommen ratifiziert

29.09.2014
2023-08-30T12:26:19.7200Z
1 Min

Einstimmig hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 2003 gegen Korruption (18/2138, 18/2643) angenommen. Das Übereinkommen sieht vor, dass die Bestechung und Bestechlichkeit von Amtsträgern strafbar ist. Durch das Anfang September in Kraft getretene Gesetz zur Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung (18/476, 18/607) wurde das deutsche Recht an die Erfordernisse des Übereinkommens angepasst.

Christian Lange (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, erklärte, die Verhinderung und Bekämpfung von Korruption gehöre zu den zentralen staatlichen Aufgaben. Frank Tempel (Die Linke) sagte, es sei eine „absolute Notwendigkeit“, dass Deutschland das Abkommen ratifiziere. Er kritisierte allerdings, dass dies erst so spät geschehen sei. Für Ansgar Heveling (CDU) ist neben den Gesetzen viel entscheidender, dass in Deutschland ein gesellschaftliches Klima der Transparenz herrsche, das dazu beitrage, korruptes Verhalten ans Licht zu bringen.

Hans-Christian Ströbele (Grüne) forderte gleichwohl weitere Anstrengungen gegen Korruption. Notwendig sei beispielsweise ein Korruptionsregister, mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung sowie Straffreiheit für sogenannte Whistleblower im öffentlichen Dienst. Einvernehmlich erklärte der Bundestag auch den Gesetzentwurf der Grünen (18/478) zum gleichen UN-Übereinkommen für erledigt.