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INNERES  : Befragungen per Internet

29.09.2014
2023-08-30T12:26:19.7200Z
1 Min

Der Bundestag hat vergangene Woche den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 und des Bevölkerungsstatistikgesetzes“ (18/2141) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Wie die Regierung in der Vorlage erläutert, werden der Mikrozensus und die durch eine EU-Verordnung vorgeschriebenen Stichprobenerhebungen über Arbeitskräfte gemeinsam vorgenommen. Eine bevorstehende Änderung dieser Verordnung sehe „insbesondere eine mehrmalige Befragung derselben Person innerhalb eines Jahres vor.“ Zudem sollten Erhebungen vermehrt elektronisch durchgeführt werden, beispielsweise per Internet. Auch bei anderen Haushaltserhebungen der EU seien umfangreiche Änderungen und weiter gehende Anforderungen absehbar. Daher sei beabsichtigt, „diesen Anforderungen mit einer übergreifenden Reform der Haushaltserhebungen zu begegnen“. Ziel sei die Schaffung eines Gesamtsystems, in das unter anderem der Mikrozensus, die „europäische Arbeitskräfteerhebung“ sowie die Gemeinschaftserhebungen über Einkommen und Lebensbedingungen und über die private Nutzung von Informationstechnologien integriert werden sollen.

Zur geplanten Änderung das Anfang 2014 in Kraft getretenen Bevölkerungsstatistikgesetzes schreibt die Regierung, es habe sich bei der Vorbereitung seiner Umsetzung herausgestellt, „dass weitere Hilfsmerkmale erforderlich sind, um die Qualität der Statistik insbesondere im Hinblick auf die Einwohnerzahl und deren Fortschreibung zu sichern und zu verbessern“.